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30.08.2007 - dvb-Presseservice

BPI: Politik muss selbst über Wert von Gesundheit entscheiden!

Gutachten sieht verfassungsrechtliche Bedenken bei geplanter Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln

Die Politik hat es bei den Neuregelungen der Gesundheitsreform (GKV-WSG) versäumt, den Anforderungen des Grundgesetzes zu entsprechen. Außerdem werden die Grundrechte der Versicherten und der Leistungserbringer verletzt. Das sind die Ergebnisse eines Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Ulrich Gassner, Universität Augsburg, das im Auftrag des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) erstellt und heute veröffentlicht wurde. Das Gutachten zeigt die verfassungsrechtlichen Auswirkungen der mit der Gesundheitsreform eingeführten Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln. „Statt verfassungskonforme Gesetze zu verabschieden, werden vom Gesetzgeber bewusst Freiräume für nicht demokratisch legitimierte Institutionen wie Gemeinsamer Bundesausschuss und das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen geschaffen, um sich der Verantwortung für Rationierungsentscheidungen zu entziehen. Diese politische Verweigerungshaltung darf nicht länger akzeptiert werden“, sagte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp.

Nach Fahrenkamp ermöglicht das Gutachten den juristischen Blickwinkel auf die derzeit noch ungelöste Frage, welche Institution anhand welcher Kriterien und mithilfe welcher Methodik das Kosten-Nutzen-Verhältnis von Arzneimitteln festlegen kann. „Vereinfacht geht es um die politisch-ethische Entscheidung der Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen, wenn beispielsweise mit einem Arzneimittel das Leben eines Menschen um sechs Monate verlängert werden kann und dies 20.000 Euro kostet. Das im Rahmen der Kosten-Nutzen-Bewertung vorzunehmende Werturteil über die Angemessenheit und Zumutbarkeit einer Kostenübernahme darf nicht allein dem IQWiG bzw. dem G-BA überlassen bleiben“, sagte Fahrenkamp. Hier ginge es um gesundheitspolitische Wertungsfragen, die von der Wissenschaft nicht gelöst werden könnten und denen sich der Gesetzgeber nicht entziehen dürfe.

Der BPI fordert vom Gesetzgeber einschlägige Kriterien für die methodische Feinjustierung der Kosten-Nutzwert-Analyse als internationalem Standard gesundheitsökonomischer Evaluation und des QALY-Konzepts als international vorherrschender Methodik zur Operationalisierung des Patientennutzens. Mit dem QALY-Konzept können Lebensqualität und gewonnene Lebensjahre in so genannte QUALYs (qualified adjusted years) berechnet werden. Somit wird der Wert einer therapeutischen Maßnahme berechen- und vergleichbar.



Herr Wolfgang Straßmeir
Tel.: 030/27909-131
E-Mail: wstrassmeir@bpi.de

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Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt mit seiner über 50jährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Arzneimittelforschung, -entwicklung, -zulassung, -herstellung und -vermarktung das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 260 Unternehmen mit rund 72.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen. Dazu gehören klassische Pharma-Unternehmen, Unternehmen aus dem Bereich der Biotechnologie, der pflanzlichen Arzneimittel, der Homöopathie/Anthroposophie und Pharma-Dienstleister.