Gutachten sieht verfassungsrechtliche Bedenken bei geplanter Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln
Die Politik hat es bei den Neuregelungen der Gesundheitsreform (GKV-WSG) versäumt, den Anforderungen des Grundgesetzes zu entsprechen. Außerdem werden die Grundrechte der Versicherten und der Leistungserbringer verletzt. Das sind die Ergebnisse eines Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Ulrich Gassner, Universität Augsburg, das im Auftrag des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) erstellt und heute veröffentlicht wurde. Das Gutachten zeigt die verfassungsrechtlichen Auswirkungen der mit der Gesundheitsreform eingeführten Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln. „Statt verfassungskonforme Gesetze zu verabschieden, werden vom Gesetzgeber bewusst Freiräume für nicht demokratisch legitimierte Institutionen wie Gemeinsamer Bundesausschuss und das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen geschaffen, um sich der Verantwortung für Rationierungsentscheidungen zu entziehen. Diese politische Verweigerungshaltung darf nicht länger akzeptiert werden“, sagte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp.
Herr Wolfgang Straßmeir
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