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21.12.2011 - dvb-Presseservice

BRBZ zieht Jahresbilanz: Markt folgt BRBZ-Auffassung und empfiehlt Hinzuziehung von Rechtsberatern bei komplexer bAV-Beratung

Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) ist sehr erfreut, dass zum Abschluss des Jahres 2011 nun der überwiegende Teil des bAV-Marktes der BRBZ-Meinung offiziell folgt und die Einschaltung von Steuerberatern, Rechtsanwälten bzw. Rechtsberatern oder Wirtschaftsprüfern im Zusammenhang mit der komplexen Beratung in Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) empfiehlt. 

So bezieht Handelsblatt-online in einer jüngeren Ausgabe Stellung zu der Frage „Wann haftet der Versicherer für den Makler“ (http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/streitfall-des-tages/wann-der-versicherer-fuer-den-makler-haftet/5949550.html). In diesem Zusammenhang wird durch mehrere Quellenverweise bestätigt, dass es eine Haftungskonstellation für den Versicherer geben kann, wenn der Makler im Auftrag des Versicherers als entsprechender Erfüllungsgehilfe im Sinne des BGB auftritt. Des Weiteren wird bestätigt, dass in besonders komplexen Fällen – wie bei der Beratung zu Fragen der bAV - die Anbieter auf Experten zurückgreifen sollten.

Zu beachten ist an dieser Stelle, dass im Rahmen der Arbeitgeberberatung zu Fragen der bAV ein zweistufiger Beratungsprozess entsteht. Im ersten Schritt hat die Beratung zu den komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen und Auswirkungen für die Arbeitgeber durch einen hierfür zugelassenen Rechtsberater zu erfolgen. Erst im zweiten Schritt – wenn es um die Produktvermittlung im Rahmen der Arbeitnehmerberatung geht – kann der Versicherer seiner gesetzlichen Beratungspflicht im Sinne des VVG gerecht werden.

Der BRBZ rät Arbeitgebern daher bereits seit geraumer Zeit im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Umstrukturierung von Verträgen zur Betriebsrente zusätzlich dafür zugelassene Rechtsberater zu beauftragen (siehe hierzu: Uckermann, NZA 2011, 552). 

Dementsprechend merkt auch Handelsblatt-online an: „In der betrieblichen Altersvorsorge passieren im wieder Beratungsfehler, die große Summen kosten. Betroffene können bei Beratungsfehlern nicht nur Makler, sondern auch Versicherer dafür haftbar machen.“ Der BRBZ weist in diesem Zusammenhang jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Versicherern und Versicherungsmaklern nur die sog. Produktberatung rechtlich erlaubt ist. Die Rechtsberatung im oben beschriebenen ersten Teil des Beratungsprozesses ist nach den gesetzlichen Vorgaben demgegenüber nur Rechtsanwälten bzw. entsprechend zugelassenen Rechtsberatern erlaubt.



Journalisten wenden sich bitte für weitere Informationen an:
Herr Detlef Lülsdorf
Geschäftsführer und Pressesprecher des BRBZ
Tel.: 0221 168 00 61 - 0
E-Mail: dl@brbz.de

Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche
Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V.
Siegburger Straße 126
50679 Köln
http://www.brbz.de

Über den Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ)

Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) ist zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten der führende berufsrechtliche Fachverband, der sich für die Schaffung und Gewährleistung umfassender Beratungsstandards und -sicherheit in den weiten Aufgabenfeldern der bAV und der Zeitwertkonten einsetzt. Hierzu gehört auch die explizite Herausstellung sämtlicher erlaubnispflichtiger Beratungstätigkeiten in den die bAV tangierenden Handlungsgebieten, z. B. des Arbeits- und Insolvenzrechts, sowie des Betriebsrenten- und Sozialversicherungsrechts. Sitz des Verbandes ist Köln.

Der BRBZ ist Ausrichter des BRBZ-Rechtsberatungskongresses zur betrieblichen Altersversorgung, der BRBZ-Makler Konferenz und der Deutschen Lehr- und Praxisakademie zur betrieblichen Altersversorgung.

Weitere Informationen zum BRBZ erhalten Sie auch unter www.brbz.de, www.brbz-kongress.de und www.brbz-akademie.de.