BU: Kein fälliger Leistungsanspruch bei verweigerter Mitwirkung
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat sich in einer Leitsatzentscheidung (Az.: IV ZR 289/14) mit den Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers befasst, wenn Leistungen wegen Berufsunfähigkeit verlangt werden.