BU-Verträge: Vorvertragliche Anzeigepflicht, Krankenakte und Co.

Im Leistungsfall ist entscheidend, was bei der Antragstellung angegeben wurde. Deshalb gilt: Wer sich am Anfang viel Zeit nimmt, wird im Leistungsfall weniger Probleme haben. Aber was ist mit bestehenden BU-Verträgen?

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