BU liegt vor, wenn früherer Tätigkeitsbereich überwiegend nicht mehr erbracht werden kann

| Berufsunfähigkeit liegt nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart vor, wenn dem Versicherten diejenigen Tätigkeiten, die seine frühere Arbeitstätigkeit ausgemacht haben, aufgrund ihrer Komplexität sowie der körperlichen und geistigen Anforderungen ...

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