BU liegt vor, wenn früherer Tätigkeitsbereich überwiegend nicht mehr erbracht werden kann
| Berufsunfähigkeit liegt nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart vor, wenn dem Versicherten diejenigen Tätigkeiten, die seine frühere Arbeitstätigkeit ausgemacht haben, aufgrund ihrer Komplexität sowie der körperlichen und geistigen Anforderungen ...