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15.06.2009 - dvb-Presseservice

BVG-Urteil: Auch Rückkehrer aus dem Ausland haben Anspruch auf Basis-Tarif

Wer vor dem Auslandsaufenthalt zuletzt privat versichert war, bleibt es auch bei der Heimkehr BDAE GRUPPE rät trotz positiven Urteils zur Anwartschaftsversicherung

Gute Nachrichten für deutsche Rückkehrer aus dem Ausland: Private Krankenversicherer sind weiterhin verpflichtet, Privatpersonen in den Basistarif aufzunehmen. Auch Risikoausschlüsse oder Zuschläge aufgrund von Vorerkrankungen dürfen die privaten Anbieter nicht vornehmen. Einzige Bedingung: Rückkehrer müssen vor ihrem Auslandsaufenthalt zuletzt privat versichert gewesen sein. Dies hat das Bundesverfassungs-Gericht letzte Woche entschieden.

Private Versicherer scheitern mit Verfassungsklage

Hintergrund: Im März 2008 hatten insgesamt 30 private Krankenversicherer - darunter beispielsweise Allianz, DKV und Viktoria – Verfassungsbeschwerde gegen die Gesundheitsreform der Bundesregierung beim Gericht eingereicht. Das Bundesverfassungs-Gericht hat diese Beschwerde nun jedoch in allen einzelnen Klagepunkten abgeschmettert. Im Zentrum der Kritik stand vor allem der Basistarif. Diesen müssen die Versicherer seit dem 1. Januar dieses Jahres all jenen Bundesbürgern anbieten, die hierzulande keinen Krankenversicherungsschutz haben und beispielsweise aufgrund von selbstständiger Berufstätigkeit der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind. Der Basistarif muss dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen und darf auch nur maximal so teuer sein wie der durchschnittliche Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung, also derzeit rund 570 Euro pro Monat.

Auch gesetzliche Kassen müssen Rückkehrer aufnehmen

Wer vor seinem Auslandsaufenthalt gesetzlich versichert war, hat in jedem Fall das Recht, sich nach seiner Rückkehr nach Deutschland wieder in der gesetzlichen Krankenkasse abzusichern. Das heißt: Deutsche, die aus dem Ausland zurückkommen, haben in jedem Fall Zugang zu einer Krankenversicherung. Sogar Personen, die bisher weder gesetzlich noch privat abgesichert waren, erhalten Schutz. Die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit entscheidet dann darüber, welchem Versicherungssystem diese zugeordnet werden können.

Versicherungspflicht sichert für viele Existenzgrundlage

Die Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2007 im Zuge der Gesundheitsreform hat sich insbesondere für deutsche Auswanderer, die aus diversen Gründen wieder nach Deutschland zurückkehren mussten, als echter Segen erwiesen. „Wir haben oft genug erlebt, dass Rückkehrer aufgrund von Erkrankungen oder ihres hohen Alters ohne jeglichen Krankenversicherungsschutz dastanden, weil weder die gesetzlichen noch die privaten Versicherer diese Personen in ihre Tarife aufnehmen wollten. Im schlimmsten Fall kann dies bis zum finanziellen Ruin führen“, sagt Dennis Perlmann, Vertriebsdirektor für Makler und Multiplikatoren des Hamburger Expatriate-Spezialisten BDAE GRUPPE

BDAE empfiehlt weiterhin Anwartschaftsversicherung

Auswanderern und Auslandserwerbstätigen empfiehlt die BDAE GRUPPE dennoch, die Anwartschaftsversicherung bei der jeweiligen gesetzlichen oder privaten Kasse abzuschließen. „Diese sorgt dafür, dass der bestehende Versicherungsschutz bei der Rückkehr nach Deutschland zu den ursprünglichen Bedingungen wieder aufgenommen werden kann. Außerdem wird durch die Anwartschaft vermieden, dass bei der Rückkehr im Zweifelsfall erneut eine zweijährige Wartezeit für die gesetzliche Pflegeversicherung entsteht“, erläutert Perlmann weiter.

Kontakt für Presse:

Anne-Katrin Schulz

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Kühnehöfe 3

22761 Hamburg

E-Mail: akschulz@bdae.de

Telefon: 040-30 68 74-14

Fax: 040-306874-90/91

 

Über die BDAE GRUPPE:

Die in Hamburg ansässige BDAE GRUPPE hat ihren Ursprung im Jahr 1995 mit der Gründung des Bund der Auslandserwerbstätigen e.V.. Der Verein wurde mit dem Ziel geschaffen, Unternehmen und deren Mitarbeiter sowie Privatpersonen beim Planen und Umsetzen ihres langfristigen Auslandsaufenthalts zu unterstützen. Aktuell bietet das Unternehmen mit drei Gesellschaften unter seinem Dach ein umfassendes Dienstleistungsangebot. Dieses reicht von der kompletten sozialen länderspezifischen Absicherung über die Auslandsberatung bis hin zum internationalen Personal-Management. Seit 2002 hält die Holding mit EXPAT SERVICES GMBH DUBAI BRANCH (ESDB) eine Niederlassung im Emirat Dubai.

Mehr Informationen über die BDAE Gruppe im Internet unter www.bdae.de.

 



Frau Anne-Katrin Schulz
Tel.: +49 (0)40 306874 14
Fax: +49 (0)40 306874 91
E-Mail: akschulz@bdae.de

Dienstleistungsgesellschaft für den Bund der
Auslands- Erwerbstätigen (BdAE) mbH
Kühnehöfe 3
22761 Hamburg
http://www.bdae.de/