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25.09.2009 - dvb-Presseservice

BVW bietet Veranstaltungen zum Datenschutzgesetz

Darf man überhaupt noch telefonieren? Der Makler Robert R. ruft seinen Kunden Max O. an und bittet ihn telefonisch um weitere Auskünfte zu einem gemeldeten Kfz-Schaden. Der Kunde gibt auch bereitwillig Auskunft, nur kurz vor dem Auflegen packt er noch einen Hammer aus und meint ganz trocken: „Im Übrigen erhalten Sie dann demnächst von meinem Anwalt die Abmahnung und die gebührenpflichtig Unterlassungsverfügung. Sie dürfen mich ohne meine Einwilligung gar nicht anrufen.“

Makler R. fällt aus allen Wolken und denkt sich: „Was soll denn dieser Schwachsinn?“ Da er aber durch die Diskussionen in der Presse verunsichert ist, ruft er einen Anwalt an, der sich mit diesen Fragen auskennt und wird ziemlich kleinlaut.

Natürlich gibt es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesen neuen Gesetzes, aber durchaus enge Rechtsauffassungen, die auch das Recht zu telefonischen Nachfragen bei Bestandskunden bezweifeln. Es gibt immer noch die Möglichkeit der Kommunikation über Briefe. Der Gesetzgeber macht sich natürlich nicht unbedingt Gedanken darüber, welche Folgen das für die praktische Arbeit hat.

Wenn Sie als Versicherungsmakler wissen möchten, dann informieren Sie sich beim Bundes-Versorgungs-Werk der Wirtschaft und der Selbständigen e.V. zum Thema

Bundesdatenschutzgesetz und Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Als Referent konnte Thorsten Meyer gewonnen werden, der als Geschäftsführer eines renommierten Call Centers von Berufs wegen mit diesen Fragen befasst ist. Herr Meyer kann Ihnen erschöpfend dazu Auskunft geben, was heute noch zulässig ist und was für Sie teuer werden kann.

Wichtig für Sie:

Es geht nicht um theoretische Diskussionen sondern um praktische Hinweise für die tägliche Arbeit.
Zusätzlich stellt Hans-Dieter Stubben, Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH die praktischen Hilfen vor, die sein Unternehmen bei der Marktbearbeitung bietet.

Das beginnt bei der telefonischen Marktbearbeitung im Bestands- und im Neugeschäft, geht über die Softwareunterstützung, praktische Vertriebsunterstützung bei bAv und im Privatkundengeschäft bis zur Einrichtung von Beratungsseiten für einzelne Arbeitgeber und zur Errichtung einer regionalen Repräsentanz des Bunde-Versorgungs-Werk.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.bvw-gmbh.de.

Fest geplant sind drei Seminare in Norddeutschland. Diese können dank der Kooperation mit einer Versicherung kostenfrei angeboten werden. Da das Thema Datenschutz natürlich bundesweit von Bedeutung, können Makler aus anderen Regionen Ihr Interesse an einer solchen Veranstaltung über die Homepage anmelden.

Für die Makler, denen der Weg zu einer solchen Veranstaltung zu weit und zu zeitaufwändig ist, gibt es auch die Möglichkeit, eine solche Veranstaltung virtuell über Telefon und co-browsing anzubieten. Auch auf diese Form der Präsentation ist das Bundes-Versorgungs-Werk eingerichtet. Interessenten für diese Form der Wissensvermittlung sollten sich ebenfalls über die Homepage melden.



Herr Hans-Dieter Stubben
Tel.: 040 36 90 55 0
E-Mail: info@bvw-gmbh.de

Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH
Am Sandtorkai 4
20457 Hamburg
www.bvw-gmbh.de