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05.04.2007 - dvb-Presseservice

BVZL distanziert sich von Kundenwerbung eines Mitgliedes

Nachruf zum Verlustgeschäft

Der Bundesverband für Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) distanziert sich von der aggressiven Kundenwerbung eines seiner Mitglieder. Einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge, forderte Policendirekt in einer breit angelegten Briefaktion potenzielle Kunden dazu auf, sich über die Rentabilität ihrer Lebensversicherung Gedanken zu machen. Das BVZL-Mitglied und Tochtergesellschaft der WestLB setzt sich damit über die Ethik des Bundesverbandes hinweg. „Wir distanzieren uns ausdrücklich von diesem Verhalten“, verurteilen Gerd A. Bühler, Mitbegründer der cash.life AG und Beirat des BVZL und Thomas Laumont, Vorstand des BVZL, unisono das im Pressebericht aufgezeigte Fehlverhalten eines Mitglieds. „Wir fordern Verbraucher nicht aktiv dazu auf, ihre Lebensversicherung zu stornieren, sondern bieten den Versicherten, die aus welchen Gründen auch immer ihre Police stornieren möchten, eine bessere Alternative.“

Darüber hinaus entspricht die Darstellung von Policendirekt, dass die meisten Kunden ihre Lebensversicherung nicht aus einer Notlage heraus auflösen, sondern um dem Konsum zu frönen, nicht der Faktenlage. Einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach zufolge nimmt der Wunsch Schulden zu tilgen mit 36 Prozent Platz eins der Stornogründe ein. 18 Prozent der Versicherten gaben Arbeitslosigkeit an; 14 Prozent der Verbraucher möchten ihr Geld besser anlegen. Alle BVZL-Mitglieder haben zu diesem Datenmaterial Zugang.

Der BVZL-Vorstand zeigte sich verärgert, dass gerade von einem Verbandsmitglied Verbraucher derart aggressiv angesprochen werden.

Diese Art der Kundenansprache wird von Vorstand und Beirat des BVZL kritisch hinterfragt und Gegenstand der nächsten BVZL-Sitzung werden. Die Kontroll-Mechanismen des Verbandes funktionieren hier sehr gut, so Laumont. Man werde in den Qualitätsleitfaden – dem Verhaltenskodex der im Verband tätigen Policenkäufer – unverzüglich aufnehmen, dass Verbraucher nicht durch solche Werbeaktionen – unabhängig von einer Stornonotwendigkeit - zum Verkauf aufgefordert werden. „Solches Verhalten legte in Teilen bisher nur die Versicherungsbranche selbst an den Tag“, kommentiert Bühler. „Hier seien nur die Aufforderung

zur Umdeckung genannt und die Ungleichbehandlung der Versicherten beim Storno im Falle des Deutschen Rings.“ Der Mutterkonzern dieses Lebensversicherers, die Schweizer Versicherungsgruppe Baloise, hat sich am Policenkäufer Partner in Life beteiligt und bietet dort aufgeklärten Kunden einen besseren Preis als beim regulären Storno. Hier wird eindeutig das Gleichbehandlungsgebot der Versicherungsgemeinschaft verletzt.

Der BVZL setzt sich auf politischer Ebene intensiv dafür ein, dass eine Hinweispflicht auf den Zweitmarkt nach britischem Vorbild in das novellierte Versicherungsvertragsgesetz Eingang findet.



Herr Thomas Laumont
Tel.: 089/ 24 20 37-08
E-Mail: info@bvzl.de

BVZL Bundesverband Vermögensanlagen
im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V.
Isartorplatz 8
80331 München
www.bvzl.de