Bafin: Unterfränkisches Unternehmen muss illegales Einlagengeschäft abwickeln
Ein Anlage in Silber, verbunden mit der Zusage, das investierte Geld zu einem fixen, eventuell sogar den Kaufpreis übertreffenden Betrag zurückzuerhalten. Zu schön, um wahr zu sein - leider illegal: Daher hat die Bafin dieses Geschäftsmodell einer u ...