Bafin darf Banken für eigene Fehler abkassieren

Wann immer die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Schadenersatz für eigene Fehleinschätzungen leisten muss, darf sie die Kosten vollständig in ihre Umlage einrechnen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden.

FONDS professionell aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen