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09.11.2007 - dvb-Presseservice

Bahnstreiks: Verzögerungsschäden sind nicht versichert

Der Assekuranz-Makler OSKAR SCHUNCK AG & CO. KG weist im Zusammenhang mit den angekündigten und bevorstehenden Bahnstreiks mit Gütertransporten darauf hin, dass über Transport-Policen Verzögerungsschäden und Folgeschäden z.B. durch inneren Verderb nicht versichert sind. Alle gängigen Transportversichungs-Policen enthalten weitgehend hierfür Ausschlüsse. Gerade für Auftraggeber, die verderbliche Ware mit der Bahn transportieren, ist dies besonders zu beachten. Am ratsamsten ist es deshalb, alternative Transportmittel zu nutzen.

Grundsätzlich ist daneben denkbar, dass Spediteure und Frachtführer für die Verzögerungen durch den Streik,+ haften. Hier gilt: Nach dem Gesetz kommt ein Haftungsausschluss dann zum Tragen, wenn der Spediteur oder Frachtführer auch bei größter Sorgfalt die Verzögerung nicht vermeiden oder abwenden konnte. Die marktüblichen Haftungsversicherungsbedingungen für Spediteure und Frachtführer enthalten für diese Risiken Ausschlüsse. SCHUNCK rät deshalb Logistikdienstleistern, alle denkbaren Möglichkeiten zu ergreifen, um insbesondere Schäden an verderblichen Gütern zu vermeiden, indem derzeit nicht der Weg über die Schiene gewählt werden sollte.



Herr Axel Salzmann
Tel.: 089 - 381 77 172
Fax: 089 - 381 77 299
E-Mail: SalzmannA@schunck.de

Oskar Schunck AG & Co. KG
Assekuranzmakler
Elsenheimerstraße 7
80687 München
www.schunck.de