Bar- oder Sachlohn bei Beiträgen des Arbeitgebers zu einer Zusatzkrankenversicherung?

Erlangt ein Arbeitnehmer durch die Beitragsleistungen seines Arbeitgebers einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch gegen den Versicherer, fließt ihm Arbeitslohn zu. In diesem Zusammenhang ist es im Hinblick auf die Freigrenze nach § 8 Ab ...

Haufe aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen