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03.09.2010 - dvb-Presseservice

Basis-(Rürup)Rente: Flexible Altersvorsorge mit Absicherung des Insolvenz- und Todesfalles

- Basis-Rente bewahrt im Insolvenzfall eine pfändungs- und Hartz IV-sichere Grundlage für die Altersvorsorge - Absicherung von versorgungsberechtigten Hinterbliebenen, ohne Einbußen bei der staatlichen Förderung - Steuerlich abzugsfähige Altersvorsorgebeiträge

Für den einen ist die Selbstständigkeit die logische Schlussfolgerung aus der vielleicht jahrzehntelangen Tätigkeit der Familie, für den anderen mit seiner eigenen Geschäftsidee ein Sprung ins kalte Wasser: Beide eint, dass sie für ihre persönliche Absicherung im Alter noch mehr eigene Verantwortung tragen müssen, als beispielsweise ein Arbeitnehmer.

Die Basis-(Rürup)Rente der INTER Versicherungen bietet insbesondere Selbstständigen entscheidende Vorteile: Vom Staat zunehmend steuerlich – bis zu Beiträgen in Höhe von 20.000 Euro pro Jahr – begünstigt, ist sie variabel in der Beitragszahlung, garantiert sie lebenslange Rentenzahlungen und sichert auf Wunsch zusätzlich das Berufsunfähigkeitsrisiko ab.

Pfändungs- und Hartz IV-sichere Altersvorsorge

Kaum ein erarbeiteter Vermögenswert eines Selbstständigen – selbst die, die ein Unternehmer für seine Altersvorsorge vorgesehen hat – ist im Fall einer Insolvenz vor dem Zugriff des Staates sicher. Pfändungsschutz im Rahmen gesetzlicher Freigrenzen bieten lediglich Altersvorsorgeverträge, wie die Basis-Rente, die ausnahmslos den Regelungen der Zivilprozessordnung (ZPO) entsprechen.

Berufsunfähigkeitsschutz integrierbar

In die Basis-Rente der INTER Versicherungen kann eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eingeschlossen werden, die in diesem Zug ebenso staatlich gefördert wird. Eine Nachversicherungsgarantie sowie eine Beitragsbefreiung und Wiederinkraftsetzung der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sorgen für Flexibilität. Für den Selbstständigen ist somit auch die Absicherung seiner Arbeitskraft gewährleistet.

Hinterbliebenenschutz für Ehegatten und Kinde

Die Basis-Rente der INTER Versicherungen gewährt grundsätzlich eine lebenslange garantierte Rentenleistung mit großer Flexibilität in der Ansparphase. Die Hinterbliebenenabsicherung rundet die zur Verfügung stehenden Produkte ab: Verstirbt der Versicherte während der Sparphase, werden die bis dahin eingezahlten Beiträge im tariflichen Umfang in eine Hinterbliebenenrente umgerechnet. Tritt der Todesfall während der Rentengarantiezeit ein, erhalten Ehepartner oder Kinder eine Hinterbliebenenrente.

„Mit einer Basis-Rente ist es Selbstständigen möglich, mit ausgesprochen attraktiver steuerlicher Förderung eine flexible sowie insolvenzgeschützte Altersversorgung aufzubauen“, fasst Peter Thomas, Vorstandsvorsitzender der INTER zusammen.



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