Anzeige
25.05.2007 - dvb-Presseservice

Basisinformation statt Bußgeld

Seit vier Tagen ist das Vermittlergesetz in Kraft, die grundlegenden Neuregelungen natürlich bekannt. Doch wie sehen Beratung und Dokumentation jetzt im Tagesgeschäft aus?

Wie kann zum Beispiel sichergestellt werden, dass die Basisinformation alle Vorgaben erfüllt? Was viele nicht wissen: Fehlende Angaben sind eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 2.500 Euro Bußgeld geahnt werden kann. Die aktuelle Episode im Swiss Life Video-Service weist Makler auf Tücken hin, die im Detail liegen, und wendet sich an alle, die an Tipps aus der Praxis interessiert sind.

Und schon zeigt der Kalender den 22. Mai…
Was haben das Vermittlergesetz und Weihnachten gemeinsam? Ganz einfach: Seit Monaten dreht sich alles um den großen Tag - und dann geht es plötzlich ganz schnell. Viele Versicherungsvermittler waren in den letzten Monaten damit beschäftigt, die formalen Anforderungen des Vermittlergesetzes zu erfüllen. Schulungen und der geforderte Sachkundenachweis haben Zeit gekostet, aber auch die Neugestaltung der Website oder die Überarbeitung des Briefpapiers. Da blieb wenig Energie, um sich mit praktischen Fragen oder Sonderfällen zu beschäftigen. Doch auch hier gilt: Lieber spät als nie!

Deshalb widmet sich Swiss Life im aktuellen Video dem Thema, welche Anforderung das Tagesgeschäft an Beratung und Dokumentation stellt. Michael Salzburg, der in den vergangenen Wochen als Referent auf der Swiss Life Roadshow zum Vermittlergesetz durch Deutschland tourte, hat in einem Interview zentrale Fragen konkret beantwortet: Wie viele Versicherungsunternehmen muss ein Makler in eine Auswahl einbeziehen? Erfordert jede Kundenanfrage eine neue Marktuntersuchung?

Was ist eine „hinreichende Zahl“?
Ein Beispiel aus dem Interview: Der Gesetzgeber schreibt eine objektive Marktuntersuchung auf Grundlage einer hinreichenden Zahl von Versicherungsverträgen vor. Muss ein Makler hier wirklich alle Versicherer berücksichtigen? Michael Salzburg gibt nur teilweise Entwarnung: Zum (Makler-)Markt zählen nur Versicherer, zu denen ein Makler Zugang hat, also nicht Direktversicherer, Internetversicherer und Versicherer, die prinzipiell nicht mit Maklern zusammenarbeiten. Er empfiehlt dennoch, im Maklervertrag zu vereinbaren, dass diese und ggf. auch ausländische Versicherer unberücksichtigt bleiben. Alle anderen Anbieter muss der Makler jedoch berücksichtigen, selbst wenn er mit ihnen nicht zusammenarbeitet.

Swiss Life PodCasts
Swiss Life bereitet mit dem neuen Service Maklern unterschiedlichste Themen in zeitgemäßer Form auf. Versicherungsvermittler können sich die Filme ohne technischen Aufwand am PC anschauen oder kostenlos herunterladen. Zusätzliches Material und Hintergrundinformationen werden als PDF-Dateien zum Download angeboten. Außerdem sind alle Swiss Life PodCasts so aufgebaut, dass sie nicht nur als Video, sondern auch als Hörbuch verständlich sind.

Bisher sind die Fachthemen
Vermittlergesetz - was ist wann zu tun?
Achtung Haftung! Risiken bei der betrieblichen Altersversorgung
Pensionszusagen richtig gestalten (Teil 1)
Geschäftszahlen-Pressekonferenz vom 29. März 2007
Mehr Internet bringt mehr Freizeit!
erschienen.




Frau Anke Seeger
Tel.: 089 / 38109-1253
Fax: 089 / 381094197
E-Mail: Anke.Seeger@swisslife.de

Swiss Life
Berliner Straße 85
80805 München
http://www.swisslife.de/

Swiss Life zählt heute zu den führenden ausländischen Versicherern auf dem deutschen Markt. Das Unternehmen ist unabhängiger Anbieter für innovative Versicherungsprodukte und Dienstleistungen in den Bereichen Vorsorge und Sicherheit. Das breite Produktangebot richtet sich sowohl an Privat- als auch an Geschäftskunden. Im Privatkundensegment bringt Swiss Life langjährige Erfahrung unter anderem in der privaten Rentenversicherung, der Lebensversicherung sowie in der Absicherung gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit ein. Für Geschäftskunden stehen speziell für ihren Bedarf entwickelte Versorgungsmodelle im Bereich der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung. Mehr als 50.000 namhafte Unternehmen aus den verschiedensten Branchen erhalten mittlerweile eine betriebliche Versorgungslösung von Swiss Life. Die 1866 gegründete deutsche Niederlassung des Schweizer Marktführers für Lebensversicherungen hat ihren Sitz in München und wird von Manfred Behrens, Hauptbevollmächtigter der Niederlassung für Deutschland, geleitet. Derzeit sind rund 850 Mitarbeiter im Innen- und Außendienst sowie unseren Tochtergesellschaften beschäftigt. Mit 32 Außenstellen gewährleistet Swiss Life ein flächendeckendes Servicenetz. Der Hauptvertrieb erfolgt über die Zusammenarbeit mit Maklern, Mehrfachagenten und Finanzdienstleistern.