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14.10.2010 - dvb-Presseservice

Basisrente: Frist für die Zertifizierung läuft

Rürup-Sparer erhalten derzeit umfangreiche Schreiben der Versicherer. Der Grund: Die Zertifizierung der Verträge bis Jahresende. Was es damit auf sich hat.

Derzeit erhalten viele Sparer, die mit einer Basisrente für ihr Alter vorsorgen, umfangreiche Schreiben ihrer Versicherung. Hintergrund dafür ist die neue Zertifizierungspflicht für Basisrenten. Ähnlich wie bei der Riester-Rente können künftig nur Besitzer zertifizierter Verträge ihre Beiträge beim Finanzamt steuerlich geltend machen.

Die Neuregelung gilt seit April 2010. Sparer, die erst ab diesem Zeitpunkt einen Rürup-Vertrag abgeschlossen haben, besitzen demnach bereits einen zertifizierten Vertrag. Ältere Verträge müssen dagegen von den Versicherern zum Teil ergänzt oder geändert und die Kunden entsprechend informiert werden.

Frist läuft bis 31. Dezember

„In einigen Fällen werden bestehende Verträge ohne Veränderung zertifiziert“, sagt Miriam Michelsen, Leiterin Vorsorge bei MLP. „Allerdings müssen viele Gesellschaften die Vertragsinformationen, insbesondere zur Berufsunfähigkeitsabsicherung, aufgrund der neuen Bestimmungen auch ergänzen und präzisieren.“

In diesen Fällen sind die Kunden gefragt. Denn sie müssen möglichen Änderungen ihrer Verträge zustimmen. Zu lange sollten sie mit ihrer Unterschrift nicht zögern: Die Versicherer benötigen die Zustimmung bis zum Jahresende. Michelsen: „Kunden profitieren von den Vertragsanpassungen – nicht zuletzt, weil die Abrechnung mit dem Finanzamt deutlich einfacher wird.“

Zertifizierungsnummer sorgt für Klarheit

Damit es eine Zertifizierung für die Basisrente gibt, müssen die dafür erforderlichen Kriterien explizit aus dem Vertrag hervorgehen. Konkret prüft das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in den Verträgen folgende Punkte:

- erfolgt die erste Rentenzahlung erst mit 60 Jahren?

- wird eine lebenslange Rente gezahlt?

- ist der Vertrag weder übertragbar, beleihbar, veräußerbar noch vererbbar?

- sind Kapitalauszahlungen ausgeschlossen?

- kann der Anbieter gewährleisten, dass die Rente niemals sinkt?

Sind alle Punkte erfüllt, vergibt das Amt eine Zertifizierungsnummer, die dann nur noch in die Steuererklärung eingetragen werden muss. Vorteil: Das umständliche Beilegen von Vertragsbedingungen oder sonstiger Nachweise entfällt. Außerdem muss der zuständige Finanzbeamte nicht mehr prüfen, ob der Vertrag oder Tarif gefördert wird. Liegt eine Zertifizierungsnummer vor, werden die Beiträge zur Rürup-Rente vom Finanzamt automatisch als Sonderausgaben akzeptiert.

Doch Achtung: Die Zertifizierung der Verträge ist nicht mit einer qualitativen Beurteilung der Produkte oder gar mit einem „Gütesiegel“ gleichzusetzen. Zwischen den zahlreichen Anbietern gibt es nach wie vor große Unterschiede, etwa beim Vertragswerk, Anlagemanagement oder bei der Kapitalstärke.

Elektronische Übermittlung ans Finanzamt

Zustimmen müssen Rürup-Sparer auch der automatischen Übermittlung ihrer Kundendaten ans Finanzamt. Die Beitragsbescheinigung wird dem Kunden nämlich ab 2011 nicht mehr per Post zugestellt, sondern direkt an das zuständige Finanzamt übermittelt.

Zur eindeutigen Zuordnung benötigen die Versicherer die Steueridentifikationsnummer. Diese kann der Versicherer zwar direkt beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen – er benötigt jedoch die Zusage des Kunden. Auch hierzu erhalten alle Rürup-Sparer ein Schreiben ihrer Versicherer. Für das Veranlagungsjahr 2010 gilt eine Übergangsphase, in der sowohl die Beitragsbescheinigungen per Post an die Versicherten als auch elektronisch an das Finanzamt gehen.



Frau Patrizia Ribaudo
Tel.: 06222/308-3122
Fax: 06222/308-1131
E-Mail: patrizia.ribaudo@mlp.de

MLP AG
Alte Heerstr. 40
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