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31.03.2010 - dvb-Presseservice

Basisrente: Neue Zertifizierung erleichtert Steuererklärung

Ab April gilt eine Zertifizierungspflicht für alle Basisrenten. Damit erleichtert sich die Steuererklärung. Um ein Gütesiegel handelt es sich jedoch nicht.

Rund 1,1 Millionen Deutsche sorgen mit einer Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) für das Alter vor. Dabei profitieren sie von einer steuerlichen Förderung in der Ansparphase. Um sicherzustellen, dass die Verträge alle Voraussetzungen für eine Ansetzbarkeit in der Steuererklärung erfüllen, gilt ab dem 1. April eine Zertifizierungspflicht für Basisrenten.

Ähnlich wie bei der Riester-Rente müssen dann alle Tarife für neu abgeschlossene Verträge zertifiziert sein. Bereits bestehende Verträge müssen den Zertifizierungsprozess bis zum Jahresende durchlaufen. Zuständig ist zunächst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), danach übernimmt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) diese Aufgabe.

„Versicherungsnehmer müssen nicht selbst aktiv werden“, erklärt Miriam Michelsen, Leiterin Vorsorge beim unabhängigen Finanz- und Vermögensberater MLP. „Wer bereits eine Basisrente abgeschlossen hat, erhält im Laufe des Jahres von seinem Versicherer eine Zertifizierungsnummer für die Steuererklärung.“

In vielen Fällen werden die bestehenden Vertragswerke voraussichtlich ohne Beanstandungen zertifiziert. Allerdings kann es vorkommen, dass einzelne Gesellschaften die Vertragsinformationen ergänzen und präzisieren müssen. In diesen Fällen erhalten die Versicherungsnehmer die neuen Konditionen anschließend per Post zugeschickt und bestätigen sie mit ihrer Unterschrift.

Bei der Zertifizierung handelt es sich nicht um eine wirtschaftliche Beurteilung der Basisrenten oder ein Gütesiegel. „Zwischen den zahlreichen Angeboten gibt es weiterhin große Unterschiede – beispielsweise beim Vertragswerk, der Kapitalstärke des Versicherers oder dem Anlagemanagement innerhalb des Vertrages“, erklärt Miriam Michelsen.

Fakten zur Basisrente:

    * Eine Basisrente muss eine lebenslange Rentenzahlung erbringen und die erste Rente darf nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden.

    * Die Rentenversicherung ist weder übertragbar noch beleihbar und nur eingeschränkt vererbbar.

    * Eine Veräußerung oder Kapitalisierung (einmalige Kapitalauszahlung) der Basisrente ist ebenfalls nicht möglich



Frau Bettina Reinhart
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