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15.11.2010 - dvb-Presseservice

Basistarif-Regelungen rechtswidrig

Rechtsgutachten kritisiert Besetzung der Schiedsstellen

Teile der gesetzlichen Vorgaben zum Basistarif in der privaten Krankenversicherung verstoßen gegen das Rechtsstaatsprinzip. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das der renommierte Verwaltungsrechtler Prof. Winfried Kluth von der Universität Halle-Wittenberg im Auftrag von Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung, Bundesärztekammer und Bundeszahnärztekammer erarbeitet hat.

Gegenstand des Gutachtens waren Rechtsfragen zur Besetzung der Schiedsstelle gem. § 75 Abs. 3c SGB V. Deren Zusammensetzung sei als „willkürliche gesetzgeberische Entscheidung zu sehen, die gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt und somit nichtig ist.“ Ärzte- und Zahnärzteschaft sehen sich damit in ihrer kritischen Haltung zu den Basistarif-Regelungen voll bestätigt.

Die Schiedsstelle kann angerufen werden, wenn eine Ausgestaltung des Basistarifs zwischen Privaten Krankenversicherern und den Organisationen der Leistungserbringer auf dem Verhandlungswege nicht gelingt. Ihre Besetzung sieht neben Vertretern der Verhandlungsparteien und neutralen Schiedspersonen auch je einen stimmberechtigten Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundesministeriums der Finanzen vor. Durch die Hinzufügung dieser beiden Vertreter werde, so das Fazit des Gutachtens, „eine für Schiedsstellen atypische Organisationsstruktur geschaffen, die die demokratische Legitimation und die Funktionsgerechtigkeit der Schiedsstelle in Frage stellt bzw. aufhebt.“



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Die KZBV vertritt die Interessen der knapp 54.500 Vertragszahnärzte in Deutschland. Sie ist die Dachorganisation der siebzehn kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die die zahnärztliche Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellen. Die KZBV hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als Einrichtung der zahnärztlichen Selbstverwaltung verhandelt sie mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen Vereinbarungen zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Honorierung der Zahnärzte. Mehr Informationen unter www.kzbv.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Basistarif-Regelungen-rechtswidrig-ps_20159.html