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26.06.2007 - dvb-Presseservice

BauRente von SOKA-BAU: Keine Provisionen, keine Haftungsprobleme

Wiesbaden. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts München (15.03.2007, AZ 4 Sa 1152/06) sorgte in den vergangenen Wochen sowohl bei Anbietern von Produkten zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) als auch bei Arbeitgebern für Aufregung.

Verhandelt wurde der Fall einer Arbeitnehmerin, die rund drei Jahre lang insgesamt 6.230 Euro im Zuge der Entgeltumwandlung in eine Versorgungskasse eingezahlt hat. Als die Frau ihre Altersversorgung bei einem neuen Arbeitgeber fortsetzen wollte, wies ihr Konto ein Guthaben von gerade mal 639 Euro auf. Den überwiegenden Rest der fehlenden 5.591 Euro hatte der Versicherer mit anfallenden Abschluss- und Verwaltungskosten (insbesondere Vertriebsprovisionen) verrechnet.

Gezillmerte Verträge nichtig – Arbeitergeber haften

Das Gericht erklärte die gesamte Entgeltumwandlungsvereinbarung für nichtig. Darüber hinaus verurteilte das Gericht den Arbeitgeber zur Zahlung des Differenzbetrages zwischen der Summe der eingezahlten Beiträge und dem der Arbeitnehmerin mitgeteilten Übertragungswert.

Versicherungsexperten gehen davon aus, dass über 90 Prozent aller Anbieter – Versicherer und auch Versorgungswerke – mit so genannten gezillmerten Verträgen arbeiten. Dabei werden Abschlusskosten und Vertriebsprovisionen mit den ersten Beitragszahlungen verrechnet. Das nach dem Versicherungsmathematiker August Zillmer benannte Verfahren ist Standard in der deutschen Assekuranz, passt aber nicht zu den speziellen Anforderungen der bAV.

Die Probleme dieses Verfahrens treten insbesondere bei einem Arbeitgeberwechsel offen zu Tage: Beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus dem Betrieb ist in den ersten ein bis drei Jahren praktisch kein Übertragungs-/Versicherungswert da, denn ein Großteil der Beiträge wurde für die Vermittlerprovision ausgegeben. "Gezillmerte Tarife haben in der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung nichts zu suchen. Wenn Arbeitnehmer auf Teile ihres Gehaltes oder Lohns verzichten, um damit fürs Alter vorzusorgen, muss es ausgeschlossen sein, dass dieses Geld durch solche Tarife vernichtet wird.", erklärt Konstantin Hünewinkel, bei SOKA-BAU (Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes VVaG) für die BauRente ZukunftPlus verantwortlich.

Mit der BauRente auf der sicheren Seite

SOKA-BAU verzichtet bei der BauRente ZukunftPlus auf jegliche Provisionszahlungen. So sind bereits nach der Zahlung des ersten Monatsbeitrags Ansprüche und Werte vorhanden, die bei Arbeitgeberwechsel oder Beitragsfreistellung für den Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Und Arbeitgeber vermeiden das Risiko, für Provisionszahlungen des Versorgungsträgers in die Haftung genommen zu werden. "Mit der BauRente sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer auf der sicheren Seite", sagt Hünewinkel.



Herr Michael Delmhorst
Tel.: (06 11) 7 07-21 00
Fax: (06 11) 7 07-45 87
E-Mail: MDelmhorst@soka-bau.de

SOKA-BAU
Wettinerstraße 7
65189 Wiesbaden
http://www.soka-bau.de

SOKA-BAU ist der gemeinsame Name für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes VVaG. Beide sind gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. und Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.