Baufinanzierungen: Übergangsfrist für Bestandsvermittler endet bald
Die vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist für Vermittler von Immobiliardarlehen mit einer Erlaubnis nach § 34c GewO endet bald. Nach dem 21.03.2017 dürfen auch "Alte Hasen" nur noch mit einer gültigen 34i-Erlaubnis Immobiliardarlehen an Verbrauc ...