Baufinanzierungen: Übergangsfrist für Bestandsvermittler endet bald

Die vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist für Vermittler von Immobiliardarlehen mit einer Erlaubnis nach § 34c GewO endet bald. Nach dem 21.03.2017 dürfen auch "Alte Hasen" nur noch mit einer gültigen 34i-Erlaubnis Immobiliardarlehen an Verbrauc ...

AssCompact aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen