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12.05.2010 - dvb-Presseservice

Bauherren gehen auf „Nummer sicher“

Noch vor dem ersten Spatenstich versichern

Das wissen alle Bauherren: ohne Ärger kein Eigenheimbau. Aber viele wissen nicht, dass sie sich vor mancher Aufregung hätten schützen können. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Diverse Versicherungsmöglichkeiten für die Baufamilie ermöglichen umfassenden Schutz für viele Ereignisse.“

Der Bauherr hat dafür zu sorgen, dass vom Grundstück und Bau keine Gefahren ausgehen. Verletzt er diese Verkehrssicherungspflicht, haftet er. In einem solchen Fall tritt die Bauherrenhaftpflichtversicherung ein. Lilo Blunck: „Am besten schließen Sie diesen Vertrag schon bei Kauf des Grundstückes ab. Dann können Sie sich sogar eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ersparen.“

Die Bauherrenhaftplicht läuft zwei Jahre oder endet mit Baufertigstellung. Der Beitrag hängt ab von der Bau- und Versicherungssumme. Der BdV empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro. Lilo Blunck: „Bauen in Eigenregie wertet der Versicherer als höheres Risiko und verlangt dafür eine höhere Prämie.“

Schon bei Finanzierungsgesprächen wird der Bauherr eine wichtige Police kennenlernen: die Feuer-Rohbauversicherung. Abgesichert ist damit der Rohbau gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion. Die Kreditinstitute machen ihr Angebot oft vom Abschluss einer solchen Versicherung abhängig. Lilo Blunck: „Es gibt sie meistens beitragsfrei, wenn sich der Bauherr für die Wohngebäudeversicherung derselben Gesellschaft entscheidet.“

Beschäftigen sollte sich der Bauherr mit der Bauleistungsversicherung. Sie ersetzt Schäden, die durch unvorhergesehene Ereignisse entstanden sind. Dazu gehören solche durch Witterung wie Sturm, Überschwemmung oder starke Niederschläge. Versichert sind auch Schädigungen durch Fremde sowie Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen. Besonders wichtig: Konstruktions- und Materialfehler fallen ebenso unter den Versicherungsschutz wie Unachtsamkeitsschäden durch die ausführenden Bauarbeiter. Lilo Blunck: „Fordern Sie Ihr Bauunternehmen auf, sich an der Prämie zu beteiligen. Das dürfte gelingen, weil die Firma sich so selbst gegen Schadensersatzansprüche schützen kann.“

Viele Baufamilien können mit Unterstützung von Freunden rechnen. Lilo Blunck: „Gleichgültig, ob die unentgeltlich oder gegen Bezahlung arbeiten, müssen sie bei der Bau-Berufsgenossenschaft versichert werden.“ Der Bauherr und seine (Ehe-)Partnerin sind nicht verpflichtet, sich zu versichern. Falls sie keine private Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung vereinbaren können, sollten sie sich aber freiwillig über die Bau-Berufsgenossenschaft anmelden.

Wer mehr zum Thema Versicherungen für Bauvorhaben wissen möchte, kann sich unter www.bundderversicherten.de (auf Versicherungs-Info/Wohnen & Bauen klicken) ein Merkblatt herunterladen oder die kostenlose Information via Telefon (04193-94222) oder per Post anfordern:  Bund der Versicherten, Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg.



Tel.: 04193-94222
Fax: 04193-94221
E-Mail: info@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten e.V. (BdV)
Postfach 1153
24547 Henstedt-Ulzburg
Deutschland
www.bundderversicherten.de



Vom Grundstückskauf bis zur Baufertigstellung - die Baufamilie muss für alle Schäden haften, die in dieser Zeit auftreten. Foto: BdV/Dreyling