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24.09.2008 - dvb-Presseservice

BdV: Körnerkissen nicht ohne Information in der Mikrowelle aufheizen

Behaglichkeit kann teuer werden

Der Herbst steht im Kalender. Und die Natur hält sich meistens auch daran. Jetzt kommen die Tage, an denen der Mensch etwas Wärme braucht. Und manchmal verschafft er sich die Kuscheligkeit elektrisch. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Wie schön, dass es das alt bewährte Körnerkissen gibt. Doch bevor Sie es zum Aufheizen in die Mikrowelle schieben, werfen Sie einen Blick in die Gebrauchsanweisung Ihres Gerätes.“

Körnerkissen sind mit Getreidekörnern oder Obstkernen befüllte Säckchen aus Stoff, die wärmen sowie kühlen können. Aber Vorsicht: Wer sein Körnerkissen in der Mikrowelle aufheizt, handelt möglicherweise grob fahrlässig. Kommt es dadurch zu einem Brand, erstattet der Hausratversicherer nicht den vollen Schaden. Lilo Blunck: „Also nur dann mikrowellenerwärmen, wenn die Bedienungsanleitung nichts dagegen aussagt.“

Tatsächlich darf der Versicherer seine Leistungen je nach Schwere der Schuld des Versicherten kürzen, wenn dieser Sicherheitsvorschriften nicht beachtet. Für Verträge, die vor 2008 abgeschlossen wurden, gilt das erst ab 1. Januar 2009. Bis dahin geht der Versicherte bei grober Fahrlässigkeit sogar ganz leer aus. Lilo Blunck: „Einige Gesellschaften verzichten in ihren Bedingungen allerdings auf diesen Einwand.“ Der BdV rät: Gebrauchsanweisung auf jeden Fall beachten.



Frau Lilo Blunck
Vorsitzende des Vorstands, geschäftsführende
E-Mail: presse@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten
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