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28.08.2008 - dvb-Presseservice

BdV: Urlaubsrückkehr mit Schrecken

„Land unter“ in der Wohnung

Noch ganz im Taumel der Urlaubsgefühle durchfährt den Rückkehrer ein jeher Schreck: An der Wohnungstür prangt ein unübersehbarer Zettel „Rufen Sie mich an, Ihr Vermieter“. Der Versuch, den Schlüssel ins Schloss zu stecken, gelingt noch. Aber mit dem Aufschließen wird es nichts mehr. Das Schloss wurde ausgetauscht. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Hier deutet sich an, dass etwas Schlimmes passiert sein muss.“

Nachdem sich der Urlaubsrückkehrer mit seinem Vermieter in Verbindung gesetzt hat, wird schnell klar, was geschehen ist: In Abwesenheit der Mieter hat es im Badezimmer einen Rohrbruch gegeben. Die Wohnung ist in einem schlimmen Zustand. Überall Wasser. Überall Nässe. Schnell sind die guten Urlaubserinnerungen verflogen.

Die wichtigste Frage: Wer kommt für die Beseitigung des Chaos’ auf? Lilo Blunck: „Das ist ein Fall für zwei: für Hausrat- und Wohngebäudeversicherung.“ Die Hausratversicherung des Mieters reguliert den Schaden am beweglichen Mobiliar und den übrigen Einrichtungsgegenständen. Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters stellt die nötigen Mittel zur Verfügung, um die Wohnung wieder in ihren gebrauchsgemäßen Zustand zu versetzen.

Der Vermieter war zur Vermeidung weiteren Schadens in die Wohnung eingedrungen. Deshalb muss der Mieter den Austausch des Schlosses auch nicht bezahlen. Die Kosten dafür werden von der Wohngebäudeversicherung übernommen.

Lilo Blunck: „Machen Sie sich tatsächlich ein Bild vom Ausmaß des Schadens. Fotografieren Sie wenn möglich alle beschädigten Teile – auch Kleidung und Küchengeräte.“ Der Schaden sollte sofort an den Versicherer gemeldet werden. Zugleich gilt es, das weitere Vorgehen mit ihm abzustimmen. Der Gesellschaft muss die Möglichkeit gegeben werden, den Schaden begutachten zu lassen. Lilo Blunck: „Werfen Sie nichts weg, bevor die Regulierung nicht abgeschlossen ist.“ Tipp für Langzeiturlauber: Wer länger als 60 Tage verreist, sollte diese längere Abwesenheit unbedingt rechtzeitig vorher seinem Versicherer mitteilen.



Frau Lilo Blunck
Vorsitzende des Vorstands, geschäftsführende
E-Mail: presse@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten
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www.bundderversicherten.de