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04.11.2008 - dvb-Presseservice

BdV: Versicherer verlangen in der Heizperiode auch Anlagekontrollen

Pflichten für Behaglichkeit

Jetzt ist es schon wieder soweit: Draußen sinkt das Thermometer und drinnen wird’s kühl. Wir müssen heizen. Dass wir das tun, daran hat auch unser Wohngebäudeversicherer ein Interesse. „Aber der will noch mehr“, sagt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), und fügt hinzu: „Er verlangt auch die Kontrolle der Heizungsanlage, ganz besonders wenn die Räumlichkeiten nicht genutzt werden.“

Der einmalige Blick auf die Heizungsanlage zu Beginn der Kälteperiode reicht nicht. Versicherer verlangen genügend häufige Kontrollen. Alternativ sind die wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren und zu entleeren. Wer sich jeden Tag in seinem Haus aufhält, für den sind das Heizen und die Kontrollen wohl kaum ein Problem. Aber wer häufiger abwesend ist, dürfte mit der Überwachung seine liebe Not haben.

Doch der Versicherer fordert diese Sicherheitsmaßnahmen, weil durch Kontrollen der Heizungsanlage Mängel frühzeitig erkannt werden können. Würden die Beeinträchtigungen nicht bemerkt, könnte das Ausmaß etwa eines frostbedingten Rohrbruchs möglicherweise größer werden. Hält sich der Versicherungsnehmer nicht an die Frostvorsorge, riskiert er seinen Versicherungsschutz und die Kündigung des Vertrages. Für ihn stellt sich deshalb die Frage, wie oft er kontrollieren muss.

Mit der Antwort darauf hat sich der Bundesgerichtshof beschäftigt (Az. IV ZR 233/06). Für die Richter kommt es darauf an, in welchen Abständen die Heizungsanlage nach der Verkehrsanschauung und Lebenserwartung kontrolliert werden muss. Dabei spielen Alter, Bauart und Funktionsweise, aber auch regelmäßige Wartung, Zuverlässigkeit und Störanfälligkeit eine Rolle.



Frau Lilo Blunck
Vorsitzende des Vorstands, geschäftsführende
E-Mail: presse@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten
Rönkrei 28
22399 Hamburg
www.bundderversicherten.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/BdV-Versicherer-verlangen-in-der-Heizperiode-auch-Anlagekontrollen-ps_11765.html