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28.07.2011 - dvb-Presseservice

BdV bewahrt Versicherungsnehmerin vor Rückzahlung: Versicherer wollte verjährte Forderung eintreiben

Mit der Kündigung einer Lebensversicherung wird der Vertrag abgerechnet. Der Kunde bekommt den so genannten Rückkaufswert ausgezahlt. Das Vertragsverhältnis ist damit beendet. Doch das reichte der Bayern-Versicherung Lebensversicherung nicht. Sie leitete nicht weniger als sechs Jahre später ein Mahnverfahren ein und forderte mehr als 1.000 Euro von einer ehemaligen Versicherungsnehmerin zurück. Thorsten Rudnik, Vorstandsmitglied des Bundes der Versicherten (BdV), ist empört: „Eventuelle Ansprüche sind bereits verjährt. Dennoch ist der Versicherer so dreist und verlangt noch Geld von der Kundin. Erst nachdem wir uns eingeschaltet haben, verfolgte die Gesellschaft ihre Forderung nicht mehr weiter.“

2004 kündigte die Kundin ihre fondsgebundene Lebensversicherung, welche sie 2001 bei der Bayern-Versicherung Lebensversicherung abgeschlossen hatte. Der Versicherer bestätigte die Kündigung und zahlte einen Rückkaufswert in Höhe von 3.980,08 Euro aus. Einen Monat später wurde der Frau mitgeteilt, dass ihr irrtümlich 1.067 Euro zu viel überwiesen wurde. Sie weigerte sich jedoch, den Betrag ohne Nachweis über die Forderung zu zahlen.

Nachdem jahrelang nichts passierte, flatterte ihr plötzlich im Februar 2010 ein Mahnbescheid ins Haus. Die Forderung belief sich mittlerweile auf insgesamt 1.487,67 Euro. Thorsten Rudnik: „Die Gesellschaft setzte die Dame zudem unter Druck. Der Versicherer verlangte, dass der Widerspruch gegen den Mahnbescheid zurückgenommen wird, sonst würde er Klage einreichen.“ Da wendete sich die Verbraucherin an den BdV.

Thorsten Rudnik: „Eventuelle Ansprüche – egal aus welchem Rechtsgrund – waren spätestens seit dem 1. Januar 2010 verjährt. Wir haben unserem Mitglied daher geraten, der Forderung nicht nachzukommen.“ Nachdem der BdV die Frau unterstützte, bestätigte der Vorstand des Versicherers, dass er keine Klage erheben wird.

Thorsten Rudnik: „Wir können nicht davon ausgehen, dass es sich um einen Einzelfall handelt. Wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat, sollte sich an den BdV wenden. Wir helfen unseren Mitgliedern weiter.“



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Die Bayern-Versicherung Lebensversicherung hat die Verjährung verschlafen, fordert aber trotzdem eine Rückzahlung von ihrer Kundin. Foto: BdV