Anzeige
23.10.2009 - dvb-Presseservice

BdV empfiehlt Haftpflicht gegen Schnee, Eis und Blätter: Kehrpflicht bei Herbstlaub

Der Herbst ist die goldene Zeit des Jahres. Aber auch hier gilt: Es ist nicht alles Gold, was glänzt. Hauseigentümer und Mieter wissen davon ein Lied zu singen. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Spätestens wenn die Blätter von den Bäumen fallen, ist Laubfegen angesagt. Wer sich drückt, kann schlimmstenfalls kräftig zur Kasse gebeten werden. Es sei denn, er ist gut versichert.“

Laub, Schnee und Eis haben eines gemeinsam, das eine muss wie das andere beseitigt werden, damit niemand zu Schaden kommt. Im Klartext: Die Kommunen haben die Verkehrssicherungspflicht auf den öffentlichen Fußwegen. Doch die delegieren die Räumpflicht an die Hauseigentümer. Und damit alles ein Ende findet, schreiben die ihren Mietern diese Aufgabe in den Mietvertrag.

„Die Räumpflichten in Herbst und Winter sollten Mieter sehr ernst nehmen“, rät die BdV-Chefin. Es könne nämlich teuer werden, wenn ein Passant vor der Tür stürzt. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Lilo Blunck: „Die tritt ein, falls ein gestürzter Fußgänger mit einer Schadensersatzforderung kommt.“

Mietern ist eine Privathaftpflichtversicherung anzuraten. Hauseigentümer, die vermieten, sollten eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Wer sein Eigenheim selbst bewohnt, für den kann eine Privathaftpflichtversicherung ausreichen.

Ein solcher Versicherungsschutz hat darüber hinaus einen weiteren Vorzug: Lehnt die Gesellschaft die Zahlung von Schadensersatz ab, kann der Versicherte davon ausgehen, dass ein Anspruch gegen ihn nicht besteht. Will der Geschädigte trotzdem Geld sehen, wird der Versicherer diese unberechtigte Forderung nötigenfalls sogar vor Gericht abwehren. Lilo Blunck: „Ganz falsch wäre es, selbst in die Tasche zu greifen, um die Sache aus der Welt zu schaffen.“



Tel.: 04193-94222
Fax: 04193-94221
E-Mail: info@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten e.V. (BdV)
Postfach 1153
24547 Henstedt-Ulzburg
Deutschland
www.bundderversicherten.de