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21.04.2009 - dvb-Presseservice

BdV fürchtet Mehrklassensystem durch aktuelle Gesundheitspolitik: Bitterer Beigeschmack

Die jüngste Gesundheitsreform hinterlässt für gesetzlich wie privat Krankenversicherte einen üblen Nachgeschmack: Die einen fühlen sich von ihren Kassen mit so genannten Wahltarifen bedrängt. Privatversicherte wundern sich über einen Tarifwirrwarr, der sie am Ende teuer zu stehen kommt. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Der Basistarif könnte im Einzelfall günstig sein, wird sich für die Vollversicherten jedoch langfristig teurer auswirken.“

Tatsache ist nämlich, dass dieser Tarif auf der einen Seite zwangsläufig eine „Subvention“ durch die Volltarife auf der anderen Seite auslösen muss. Denn die Basistarife müssen die privaten Krankenversicherer aus ihren anderen Einnahmen gegenfinanzieren. Eine jüngst durchgeführte BdV-Umfrage hat ergeben, dass bereits bei Bekanntwerden des Basistarifes gut annähernd ein Fünftel der Befragten wechselwillig sind. Lilo Blunck: „Wir stehen am Anfang einer Entwicklung, die blitzartig in eine Lawine ausarten kann.“ Am Ende stehe, so fürchten die BdV-Experten, nicht nur ein Zwei-, sondern ein Mehrklassensystem. Jetzt hat der Bund der Versicherten einen Katalog mit Forderungen an die neue Bundesregierung erarbeitet, den er nach der Bundestagswahl in Berlin vorlegen will. Neben einer Reihe von grundlegenden Themen beinhaltet der Katalog auch diese Punkte:

  • Auf dem Gebiet der gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungen gibt es ein Paket von Forderungen. Der BdV fordert vor allem das Verbot der so genannten Wahltarife bei den Gesetzlichen. Sie verzerren den Wettbewerb und ziehen zum Teil den Versicherten das Geld unnötig aus der Tasche.
  • Im Bereich der privaten Krankenversicherung lösen die Gesundheitsfragen vor Vertragsabschluss eine ganze Reihe von Änderungswünschen aus. Der BdV fordert die Fragezeiträume bei ambulanten Behandlungen auf drei Jahre rückwirkend zu beschränken. Für stationäre Behandlungen sollte der Zeitraum auf fünf Jahre nach hinten festgelegt werden.
  • Unerfreulich ist außerdem die Fragepraxis der Versicherer nach subjektiven Befindlichkeiten und akuten Beschwerden. Generell sollten nur Fragen erlaubt sein, deren Antworten auf medizinischen Diagnosen oder Arztbehandlungen basieren. 
Auf der am 23. und 24. April 2009 in Timmendorf stattfindenden Wissenschaftstagung des Bundes der Versicherten wird das Thema Gesundheitspolitik einen breiten Raum einnehmen. Unter anderem wird der in Gesundheitsökonomie renommierte Professor Dr. Eberhard Wille sich in einem Vortrag über die Entwicklungsperspektiven der Gesundheitspolitik äußern. Den unter den rund 120 Teilnehmern mit Spannung erwarteten Ausführungen von Wille wird im Anschluss breiter Raum für die Diskussion unter Leitung von Professor Wolfgang Römer, dem früheren Versicherungsombudsmann, gewidmet.



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