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09.06.2009 - dvb-Presseservice

BdV gibt Tipps für die richtigen Policen auf Reisen: Herzstück ist die Krankenversicherung

Urlaub schützt vor Krankheit nicht. Deshalb sollte es bei der Planung nicht nur um Flug- und Hotelbuchung, Reiseziel- und Ausflugsüberlegungen gehen. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Es belastet nämlich die Urlaubskasse kaum, sich optimal abzusichern.“

Herzstück der Vorsorge ist die Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie leistet, wenn die gesetzliche Krankenkasse abwinkt. Sogar für Privatversicherte zahlt sie sich aus, weil auch über die private Krankenversicherung der Krankenrücktransport aus dem Ausland meistens nicht übernommen wird. Lilo Blunck: „Schon deshalb sollte jeder Reisende diese Police im Gepäck haben. Erfreulich: Sie kostet vergleichsweise wenig.“

Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist schon für einen Jahresbeitrag ab sechs Euro zu haben. Familie zahlen ab 15 Euro; ältere Menschen müssen etwas mehr hinblättern. Eine besonders interessante Leistung: Rücktransport in die Heimat im Krankheitsfall. Lilo Blunck: „Achten Sie darauf, dass Ihr Versicherer den Rücktransport übernimmt, wenn er ‚sinnvoll und vertretbar’ und nicht nur ‚medizinisch notwendig’ ist.“

Was Urlauber wissen sollten: Falls die Reise länger als 42 Tage dauert, reicht die Auslandsreise-Krankenversicherung meist nicht aus. Versicherer bieten dazu spezielle Policen an. Eine Selbstbeteiligung ist nicht sinnvoll. Lilo Blunck rät Senioren und Chronikern: „Lassen Sie sich vor dem Urlaub am besten von Ihrem Hausarzt Ihre Reisefähigkeit bescheinigen.“

Sollten am Urlaubsort Behandlungen nötig werden, empfiehlt der BdV: „Heben Sie alle Zahlungsbelege und Unterlagen vollständig auf, die zur Abrechnung mit der Versicherung wichtig sein könnten.“

Wenn der Urlauber vor Reiseantritt erkrankt, kann das teuer werden. Denn die Reiseveranstalter verlangen hohe Stornierungskosten. Dagegen kann eine Reiserücktrittskostenversicherung helfen. Allerdings lohnt sich eine solche nicht bei Kurzreisen. Lilo Blunck: „Aber Achtung – die Police bewahrt nicht vor der rechtzeitigen Meldung des Hinderungsgrundes. Der Versicherer kann, so sagen auch die Gerichte, Leistungen kürzen, wenn die Anzeige des Rücktrittsgrundes zu spät erfolgt und die Stornierungskosten dadurch höher ausfallen.“



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