Mehr als jeder vierte Bürger in Deutschland kümmert sich um seine Mitmenschen. Doch nicht alle der 23,4 Millionen Ehrenamtlichen sind richtig versichert. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende
des Bundes der Versicherten (BdV): „Entsteht durch ihr Engagement ein Schaden, müssen sie haften. Wer am Ende bezahlt, muss sich herausstellen.“
Wer ein Ehrenamt anstrebt, sollte vorher mit dem Träger der jeweiligen Einrichtung klären, dass er im Schadensfall von der Haftung freigestellt wird. Das kann komplizierter sein, als es im
ersten Augenblick erscheint: Vereine sollten eine Betriebs- oder Vereinshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Städte und Kommunen regeln Haftungsfragen über einen kommunalen
Schadensausgleich.
„Unabhängig vom Ehrenamt ist jedem eine eigene Privathaftpflichtversicherung zu empfehlen. Achtung: Unbedingt beim Versicherer nachfragen, ob und in welcher Form ehrenamtliches Engagement über
die eigene Police abgedeckt wird“, rät Lilo Blunck. Besonders wichtig sei dieses Nachfragen für alle, die im Ehrenamt in eine leitende Funktion gehen; nicht alle bieten ihnen Schutz.
Die Engagierten sollten auch an sich selbst denken. Zwar sind viele über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, aber das reicht nicht in jedem Fall und immer aus. Lilo Blunck: „Am besten
beim Träger nachfragen, ob man über einen Rahmenvertrag zur privaten Unfallversicherung versichert ist. Auf alle Fälle lohnt es sich, zusätzlich eine persönliche abzuschließen.“
Denn die eigene private Unfallversicherung schützt nicht nur während der ehrenamtlichen Tätigkeit, sondern rund um die Uhr, rund um den Globus und springt nach einem Unfall auch mit einer
Einmalzahlung oder Rente ein.
Lilo Blunck: „Die Gesellschaft hat das Ehrenamt bitter nötig. Deshalb ist zu hoffen, dass hier engagierte Menschen im Falle eines Falles optimale Hilfe über die Träger bekommen. Beschämend wäre,
wenn sich die Freiwilligen darum auch noch selbst kümmern müssten.“
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