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11.08.2011 - dvb-Presseservice

BdV mahnt Allianz, AXA und R+V ab: Bedingungen zur Privathaftpflichtversicherung intransparent

In den Versicherungsbedingungen ist geregelt, wann ein Versicherer leisten muss. Deshalb ist es wichtig, dass der Versicherungsnehmer das Kleingedruckte versteht. Doch das ist keineswegs immer klar und verständlich. Der Bund der Versicherten (BdV) hat nun die Gesellschaften Allianz, AXA sowie R+V wegen ihrer intransparenten Klauseln in der Privathaftpflichtversicherung abgemahnt. Thorsten Rudnik, BdV-Vorstandsmitglied: „Der typische Durchschnittskunde ohne spezielle versicherungsrechtliche Kenntnisse ist durch die intransparenten Informationen benachteiligt. Wir setzen uns dafür ein, diesen Missstand abzustellen.“

Die Verbraucherschützer haben grundsätzliche Kritik an der Zweiteilung des Bedingungswerkes. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung werden Ausschlüsse formuliert, die zum Teil durch die Besonderen Bedingungen wieder aufgehoben werden. Obendrein gibt es noch Klauseln, in denen wiederum Abweichungen geregelt sind. Thorsten Rudnik: „Das Zusammenspiel der Bedingungsteile ist nicht nachvollziehbar. Der Versicherungsnehmer muss an mehreren Stellen nachlesen, wie er in einer bestimmten Situation versichert ist.“

Konkret monieren die BdV-Experten zum Beispiel die so genannte Benzinklausel, die einen Schaden durch den Gebrauch eines Kfz ausschließt. Denn für den Kunden bleibt häufig unklar, wann ein Gebrauch tatsächlich vorliegt. Für solche Zweifelsfälle wurde eigens eine Kommission ins Leben gerufen. Sie beschäftigt sich ausschließlich mit der Frage, ob die Privat- oder Kfz-Haftpflichtversicherung leisten muss.

Thorsten Rudnik: „Wäre die Klausel transparent gestaltet, würde das nicht nur zum Verständnis beitragen, sondern auch noch die Gerichte entlasten.“ Denn es gibt zahlreiche Urteile zu dieser Thematik. So entschied zum Beispiel das Landgericht Dortmund, dass ein Versicherungsnehmer das Fahrzeug gebraucht und er damit keinen Schutz über die Privathaftpflichtversicherung hat, wenn er den Motor anlässt und durch unsachgemäße Betätigung des Automatikhebels einen Schaden am Fahrzeug verursacht (Az. 2 S 51/09).

Der BdV hat die Gesellschaften Allianz, AXA und R+V aufgefordert, diese und weitere intransparente Klauseln etwa zu gewässerschädlichen Stoffen und zum elektronischen Datenaustausch nicht mehr zu verwenden. Die Verbraucherschutzorganisation appelliert zudem an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, seine Musterbedingungen entsprechend zu ändern, denn sie werden von vielen Versicherern übernommen.

Der Bund der Versicherten ist mit mehr als 52.000 Mitgliedern Deutschlands größte unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation für private Versicherungsfragen. Er nimmt sein Wächteramt auf allen Ebenen wahr, um für mehr Gerechtigkeit zwischen Versicherern und Verbrauchern zu sorgen.



Tel.: 04193-94222
Fax: 04193-94221
E-Mail: info@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten
Postfach 1153
24547 Henstedt-Ulzburg
www.bundderversicherten.de



Kunden irren durch Versicherungsbedingungen wie durch ein Labyrinth, denn viele Klauseln sind unverständlich und damit intransparent. Der BdV hat deswegen drei Versicherer abgemahnt. Foto: BdV

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/BdV-mahnt-Allianz-AXA-und-RV-ab-Bedingungen-zur-Privathaftpflichtversicherung-intransparent-ps_22898.html