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29.03.2011 - dvb-Presseservice

BdV unterstützt verunsicherte ehemalige Ineas-Kunden

Keine Beiträge bis zur fristlosen Kündigung

Ehemalige Kunden des insolventen Kfz-Versicherers Ineas werden jetzt zur Beitragszahlung aufgefordert. Sie hatten 2010 ihre Kfz-Versicherung gekündigt, nachdem der Versicherungsschutz nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet werden konnte. Nun verlangt der Insolvenzverwalter die Beiträge bis zur Kündigung. Thorsten Rudnik, Vorstandsmitglied des Bundes der Versicherten (BdV) hat dafür kein Verständnis: „Der Versicherer kann keine Prämie verlangen, wenn er nicht die Gegenleistung bringt. Wir raten den Betroffenen nicht zu zahlen.“

Was war passiert? Im Sommer 2010 wurden die finanziellen Schwierigkeiten des Kfz-Versicherers bekannt. Auf seiner Internetseite informierte er im Juli, dass Haftpflichtansprüche über den Garantiefonds der Verkehrsopferhilfe übernommen werden. Zudem sei ungewiss, ob Kaskoschäden in vollem Umfang erstattet würden.

Der BdV riet damals den Ineas-Kunden zu einer fristlosen Kündigung und zu Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer. Thorsten Rudnik: „Wir hatten ein Musterschreiben für eine Kündigung auf unserer Internetseite bereitgestellt. Allein 3.500 Versicherte schickten uns den ausgefüllten Vordruck zur Kenntnis.“

Wer nicht selbst kündigte, der erhielt kurze Zeit später von Ineas die Kündigung. Ende August 2010 endeten alle Kfz-Versicherungen. Nun werden die Verbraucher, die Ineas zuvorgekommen sind, aufgefordert, die noch ausstehenden Beiträge zu zahlen. Betroffen sind etwa 50.000 ehemalige Kunden allein in Deutschland, sofern sie damals die Beitragszahlung eingestellt hatten.

Thorsten Rudnik: „Wir unterstützen die Betroffenen. Für Mitglieder des Bundes der Versicherten übernehmen wir den Schriftverkehr mit dem Insolvenzverwalter.“



Tel.: 04193-94222
Fax: 04193-94221
E-Mail: info@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten
Postfach 1153
24547 Henstedt-Ulzburg
www.bundderversicherten.de



Der Ineas-Insolvenzverwalter hält die Hand auf und verlangt von ehemaligen Kunden die Beiträge bis zur Kündigung, obwohl der Versicherungsschutz nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet werden konnte. Foto: BdV