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28.06.2011 - dvb-Presseservice

BdV verhilft Kundin zu ihrem Recht

Ergo fügt sich

Die Ergo lenkt ein. Der Bund der Versicherten (BdV) und die Versicherungsnehmerin freuen sich über den Erfolg. Die 79-Jährige wollte ihr Pflegerisiko absichern und bekam eine Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung verkauft. Erst nachdem sich der BdV eingeschaltet hatte, hob der Versicherer den Vertrag auf und zahlte ihr die Beiträge zurück. Hartmuth Wrocklage, BdV-Vorstandsvorsitzender: „Provisionsgier und falsche Beratung des Vertreters dürfen nicht zu Lasten der Kundin gehen. Wir freuen uns, dass wir der Dame zu ihrem Recht verhelfen konnten.“

Die Police entspricht nicht dem Bedarf der 79-Jährigen. Denn sie verfügt bereits über weitere Unfallversicherungen. Zudem wäre die Dame am Ende der Auszahlungen 95 Jahre alt gewesen. Als der Versicherungsnehmerin bewusst wurde, was sie abgeschlossen hatte, bat sie den Vertreter vergeblich, den Vertrag aufzuheben. Der BdV hat über den Fall in seiner Medieninformation am 30.05.2011 berichtet.

Hartmuth Wrocklage: „Eine bedarfsgerechte Beratung ist für den optimalen Versicherungsschutz der Verbraucher unerlässlich. Ich appelliere an die Versicherer, ihre Vertreter zu mehr Verantwortungsbewusstsein anzuhalten.“



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