Anzeige
30.03.2011 - dvb-Presseservice

BdV verhilft zu verständlicher Versicherungssprache

Verbraucherfreundliche Hausratversicherungsbedingungen

Versicherer können auch verbraucherfreundliche Vertragsbedingungen anbieten. Das beweist ein Pilotprojekt, das gemeinsam vom Bund der Versicherten (BdV) und der HUK-COBURG initiiert worden ist. Beraten wurden sie dabei von Professor Wolfgang Römer, früher Richter am Bundesgerichtshof und Versicherungsombudsmann. Das gemeinsam erarbeitete Bedingungswerk zur Hausratversicherung stellten die Verbraucherschutzorganisation und der Versicherer auf der heutigen Pressekonferenz in Hamburg vor. BdV-Vorstandsvorsitzender Hartmuth Wrocklage: „Unser Ziel war es, die Versicherungsbedingungen im Interesse der Verbraucher transparenter und verständlicher zu gestalten.“

Das Bedingungswerk ist wichtig. Denn es regelt, wann ein Versicherer leisten muss. Dennoch bleibt das  Kleingedruckte häufig ungelesen. Hartmuth Wrocklage nimmt das den Verbrauchern nicht übel: „Die Versicherungsbedingungen sind in aller Regel unverständlich geschrieben. Es ist also kein Wunder, dass sie schnell beiseite gelegt werden. Hier hat der BdV den Hebel angesetzt.“

Wichtiges Anliegen des BdV ist es, Verbraucherinteressen schon bei der Entstehung von Bedingungen einzubringen. Wrocklage: „Einen Versuch ist es uns wert, an den Wurzeln zu arbeiten, statt später an den Ästen sägen zu müssen – diese Option behalten wir uns aber selbstverständlich vor.“

Begonnen wurde mit dem Projekt im Herbst 2009. Seitdem haben die beteiligten BdV-Mitarbeiter rund 1.000 Stunden investiert. So wurde beispielsweise die Struktur verbessert: Die bisher übliche Dreiteilung in Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen sowie in Klauseln wurde komplett durchbrochen. Hartmuth Wrocklage: „Der Versicherungsnehmer muss nicht an mehreren Stellen nachlesen, wie er in einer bestimmten Situation versichert ist, sondern findet die Information gezielt an einer Stelle.“ Ein neu eingeführtes Inhaltsverzeichnis führt den Leser obendrein zielsicher zur gewünschten Passage.

Gesondert hervorzuheben ist nach Auffassung des BdV-Vorstandsvorsitzenden das vollkommen neue Glossar: „Das Glossar ist eine Art Lexikon für den Hausgebrauch, das bisher kein anderer Versicherer hat. Hier wird eine Reihe von juristischen Begriffen erläutert, die nun einmal unvermeidlich sind.“

Darüber hinaus ist die Sprache verständlicher und moderner geworden. Thorsten Rudnik, Mitglied des BdV-Vorstandes fasst zusammen: „Der Satzbau ist einfacher, die Sätze sind kürzer und die Formulierungen aktiver geworden. Es werden mehr Relativsätze und weniger Substantive verwendet. Lange Passagen wurden gestrafft und überflüssige gestrichen. Erläuternde Beispiele veranschaulichen Sachverhalte. Zudem haben wir auslegungsbedürftige Begriffe so weit wie möglich konkretisiert.“ Des Weiteren wurde das Produktinformationsblatt von vier auf zwei Seiten gekürzt.

Überdies hat die HUK-COBURG die Leistungen erweitert. Ab dem 1. April 2011 will sie die neuen Hausratversicherungsbedingungen verwenden.

Thorsten Rudnik schloss sein Statement mit einem Appell: „Es ist zu hoffen, dass sich jetzt möglichst viele Versicherer an diesem Bedingungswerk ein Beispiel nehmen und ebenfalls damit anfangen, ihre Bedingungen verbraucherfreundlicher zu gestalten.“

Die Statements der BdV-Vorstandsmitglieder können unter http://www.bundderversicherten.de/app/download/StatementWrocklage.pdf und http://www.bundderversicherten.de/app/download/StatementRudnik.pdf heruntergeladen werden.



Tel.: 04193-94222
Fax: 04193-94221
E-Mail: info@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten
Postfach 1153
24547 Henstedt-Ulzburg
www.bundderversicherten.de



Auf der heutigen Pressekonferenz präsentierten der BdV und die HUK-COBURG gemeinsam erarbeitete neue verbraucherfreundliche Hausratversicherungsbedingungen. Foto: BdV