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12.05.2009 - dvb-Presseservice

BdV weist auf neue Hausratbedingungen hin: Radl rund um die Uhr versichert

Jetzt können Biker ihr Fahrrad rund um die Uhr in der Hausratversicherung gegen Diebstahl mitversichern. „Das ist neu“, verrät Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Bisher taten sich die Versicherer nämlich schwer, die Drahtesel ihrer Kunden auch während der Nacht zu versichern.“

 Um in den Genuss des erweiterten Schutzes zu kommen, sollten Versicherte bei ihren Anbietern nach den neuen Bedingungen fragen. Lilo Blunck: „Allerdings halten noch nicht alle Versicherer diese Regelung vor.“ Die sieht nämlich den Diebstahlschutz rund um die Uhr und nicht wie bisher nur von 6 bis 22 Uhr vor.

Jedoch sollten Radler beim Abstellen ihrer Zweiräder auch unter den neuen Bedingungen darauf achten, sie in möglicherweise vorhandenen Abstellräumen zu parken. Denn: Tun sie dies nicht, können sie ihren Versicherungsschutz verlieren. Die Sorgfaltspflicht bleibt uneingeschränkt bei ihnen, dazu gehört auch die Sicherung des Rades mit einem Schloss.

 Lilo Blunck: „Um im Falle eines Diebstahls tatsächlich Ersatz zu bekommen, sollten Radbesitzer alle Kaufbelege aufbewahren, um den Wert bestimmen zu können.“ Notieren sollten sich die Besitzer die Marke, den Typ, die Farbe und die Rahmennummer. Wer ganz sicher gehen will, kann sein Radl bei der Polizei registrieren lassen.

Wichtig nach einem Diebstahl ist die sofortige Meldung bei den Ordnungshütern. Betroffene sollten sich unbedingt deren Tagebuchnummer geben lassen. Die sollte danach dem Versicherer mit der Schadensmeldung umgehend durchgegeben werden.



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