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24.11.2009 - dvb-Presseservice

BdV zum Hamburger Lebensversicherungs-Urteil: „Jetzt Nachschlag fordern“

Gute Nachricht für Lebensversicherungskunden: Die Richter des Landgerichtes Hamburg haben Klauseln im Kleingedruckten für intransparent und damit für unwirksam erklärt. Das Urteil am vergangenen Freitag richtet sich gegen die Gesellschaften Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer und Generali (Volksfürsorge). Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Das könnte eine Welle von Forderungen lostreten.“

Schuld haben die Klauseln in den Versicherungsbedingungen. Denn die führen den Versicherungsnehmern das volle Ausmaß der wirtschaftlichen Nachteile nicht vor Augen, haben die Richter festgestellt. Betroffen sind alle Verbraucher, die seit Mitte 2001 eine Kapitallebensversicherung, eine Rentenversicherung oder eine fondsgebundene Police abgeschlossen und diese gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben.

Der BdV hat bereits 2005 beim Bundesgerichtshof ein grundlegendes Urteil initiiert, das Lebensversicherungskunden in diesem Zusammenhang besser stellt. Das aktuelle Hamburger Urteil ergänzt diesen Erfolg: Die damalige Entscheidung betraf die Verträge bis Mitte 2001.

Zum Hintergrund: Wer in den ersten Jahren eine kapitalbildende Versicherung gekündigt hat, bekam oft nur einen geringen oder gar keinen Rückkaufswert. Grund dafür war die uneingeschränkte Möglichkeit der „Zillmerung“. Dabei wurden Abschlusskosten gleich mit den ersten Beiträgen verrechnet. Zudem wurde eine Stornogebühr auferlegt. Nach einer Klage des BdV stellte der Bundesgerichtshof fest, dass einige Bedingungen zu Lebensversicherungen für Versicherungsnehmer undurchschaubar sind. Die Klauseln zum Rückkaufswert und zu den Abschluss- und Stornokosten waren unwirksam.

Lilo Blunck legt den betroffenen Verbraucher nahe: „Zwar ist das ein erstinstanzliches Urteil. Aber schreiben Sie Ihrem Versicherer trotzdem und fordern Sie ihn zu einer Neuberechnung auf. Das ist wichtig, denn von sich aus wird sich die Assekuranz nicht bei Ihnen melden.“



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Hamburger Richter haben ein Urteil gesprochen, das vielen Lebensversicherungskunden Geld ins Portemonnaie bringen könnte. Foto: BdV/Dreyling