Beamte im Ruhestand müssen sich gesetzliche Rente anrechnen lassen

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Beamten im Ruhestand abgewiesen, mit der dieser sich gegen die Anrechnung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf seine Versorgungsbezüge wandte. Mit der Anrechnung soll unter anderem ...

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