Beamtenrecht ? Streit um Anerkennung einer Berufskrankheit

18.12.2015 – Bei Beamten kann eine Krankheit grundsätzlich nur dann als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Erkrankung bereits in der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung gelistet war. Das hat das Bundesverwaltungs-G ...

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