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05.07.2010 - dvb-Presseservice

Bedenken gegen Gesetzentwurf zur Regulierung von Leerverkäufen finden Gehör – Gesetz heute mit Änderungen im Bundestag verab- schiedet

Bonn, den 02. Juli 2010. Als im Grundsatz positiv bewertet der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI), die Interessenvertretung der im Bereich Alternative Investments (u.a. Hedgefonds, Private Equity, Rohstoffe) engagierten Marktteilnehmer, den Umstand, dass der Bundestag heute bei der Verabschiedung des Entwurfs für ein Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte Bedenken aus Wissenschaft und Branche Rechnung getragen hat.

Im Rahmen der Finanzausschussanhörung hatten Sachverständige, sowohl aus der Branche als auch aus der Wissenschaft, den Entwurf kritisiert. Zum einen wurde der nationale Alleingang bei diesem Vorhaben, zum anderen teilweise unpraktikable Detailregelungen – beispielsweise die Definition des ungedeckten Leerverkaufs - moniert. Und schließlich wurden auch verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf das Gesetzesvorhaben geäußert.

Im Anschluss an die heutige Debatte im Bundestag stellte Frank Dornseifer, Geschäftsführer Recht und Policy beim BAI, fest: „Den in der Finanzausschussanhörung auch vom BAI vorgetragenen Bedenken wurde zumindest zum Teil Rechnung getragen. Dies ist ein wichtiges Signal für den Finanzplatz Deutschland.“

Aus Sicht des BAI wäre es zwar wünschenswert gewesen, wenn zunächst die Konsultation der EU-Kommission zu Leerverkäufen und vor allem die Ergebnisse der Untersuchungen zur Rolle von CDS-Transaktionen in der Griechenland- bzw. Euro-Krise abgewartet und miteinbezogen worden wären. In der gegenwärtigen Situation schien die Bundesregierung dazu aber nicht bereit zu sein. Wichtig war daher, dass diverse Detailregelungen praxisgerechter ausgestaltet wurden.

„Mit Blick darauf kann ich aber nur davor warnen, jetzt wieder von einem Sieg der Finanzlobby zu sprechen. Uns geht es darum, unseren Sachverstand einzubringen, damit wir eine sachgerechte und wettbewerbsfähige Regulierung bekommen“ erläuterte Dornseifer weiter.

Der BAI hatte bereits 2008 Transparenzpflichten für Leerverkaufstransaktionen gefordert. Im Hinblick darauf widersprach Dornseifer auch der ständigen Kritik an den so genannten Lobbyisten: „Unser Ziel ist ein konstruktiver Dialog, auch mit dem Gesetzgeber und Regulierern. Anhörungen und Konsultationen sind ein wichtiger Beitrag für diesen Dialog, der aus meiner Sicht häufiger und intensiver genutzt werden sollte. Am Ende entscheidet doch die Politik, ob sie Anregungen aufgreift oder nicht.“

Der Umstand, dass auch die Wissenschaft Kritik am Entwurf geübt hat, bewertet der BAI als Beleg dafür, dass die Petiten der Branche nicht unberechtigt waren. In einem nächsten Schritt heißt es jetzt die Ergebnisse der Untersuchungen der EU-Kommissionen abzuwarten, die dann möglicherweise schon kurzfristig zu einer Änderung des heute im Bundestag geschlossenen Gesetzes führen. Ob es dann am Ende bei der individuellen Veröffentlichung von Leerverkaufspositionen unter Nennung des Inhabers im Bundesanzeiger, die vom BAI deutlich kritisiert wurde, bleibt, dürfte jedenfalls aus Sicht des BAI noch offen sein.

Bei der Regulierung von CDS auf Schuldtitel bestimmter EU-Mitgliedstaaten setzt die Bundesregierung aus Sicht des BAI ein wichtiges Signal, stellt sie für deren Zulässigkeit auf Käuferseite doch deren Absicherungscharakter in den Vordergrund. „Allerdings ist mit dieser Regelung weder die Euro-Krise beendet noch das Thema Regulierung von CDS vollständig abgedeckt“ gibt Dornseifer zu Bedenken und führt aus: „Denn die Ursache für die Euro-Krise sind nach wie vor nicht die CDS-Geschäfte. Und dazu, wie CDS-Geschäfte insgesamt reguliert werden sollen, enthält das Gesetz auch noch keine Lösungen. Diese Aspekte wurden in der Anhörung ebenso von den Vertretern aus der Wissenschaft dargelegt. Mein Fazit zum Gesetz ist daher, dass es einen Impuls für die weitere Regulierung auf europäischer bzw. internationaler Ebene ist. Ob sich die Bundesregierung damit am Ende aber durchsetzen kann, steht auf einem anderen Blatt. Der Lackmusstest für das Gesetz steht also noch bevor.“



Herr Frank Dornseifer
Geschäftsführer Recht und Policy
Tel.: +49 228-96987-15
Fax: +49 228-96987-90
E-Mail: dornseifer@bvai.de

BAI Bundesverband Alternative Investments e.V.
Poppelsdorfer Allee 106
53115 Bonn
Deutschland
http://www.bvai.de/

Der Bundesverband Alternative Investments e. V. (BAI) ist die zentrale Interessenvertretung der Alternative Investment-Branche in Deutschland. Er hat es sich zur satzungsmäßigen Aufgabe gemacht, insbesondere den Bekanntheitsgrad von alternativen Anlagestrategien als Assetklasse sowie deren Verständnis in der Öffentlichkeit zu steigern. Er führt den Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern sowie den zuständigen Aufsichtsbehörden. Darüber hinaus pflegt er den Austausch mit nationalen und internationalen Organisationen und Verbänden. Der Verband verfolgt das Ziel, gesetzliche Reformen sowie eine Rechtsfortbildung im Interesse der Mitglieder und deren Anleger zu erreichen und damit attraktive und international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die Anlage in Alternative Investments zu schaffen. Der Kreis der BAI-Mitglieder, die sich aus allen Bereichen des professionellen Alternative Investments Geschäfts rekrutieren, ist zwischenzeitlich auf über 125 Unternehmen und Personen angewachsen, mit steigender Tendenz.