Beerdigungskosten nicht aus überzahlter Rente begleichen
Eine überzahlte Rente gehört nicht zum Nachlass und darf daher auch nicht verwendet werden, um z. B. Beerdigungskosten zu begleichen. Eine Rückzahlung muss erfolgen. Eine überzahlte Rente gehört nicht zum Nachlass und darf daher auch nicht verwende ...