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31.05.2007 - dvb-Presseservice

Begünstigtenregelung bei Renten- und Lebenspolicen überprüfen

(OVB) Versicherungsnehmer sollten regelmäßig ihre Policen kontrollieren. Und zwar im Hinblick auf die so genannte Begünstigtenregelung. Hintergrund: In einer solchen Begünstigtenregelung gibt der Versicherungsnehmer Anweisung, wer die vertraglich vereinbarten finanziellen Leistungen im Fall seines Todes erhalten soll. Recht interessant ist in diesem Zusammenhang eine aktuelle Entscheidung vom Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen IV ZR 150/05. In dem Verfahren ging es um einen Fall, bei dem der Versicherungsnehmer verstorben war. Einige Jahre zuvor war er von seiner damaligen Frau geschieden worden, mittlerweile lebte er mit einer neuen Partnerin zusammen. Vor lauter Scheidungsstress allerdings hatte er offenbar übersehen, die Begünstigtenregelung in seinen Policen zu ändern. Denn beim Tod des Versicherungsnehmers war immer noch die Ex-Gattin als Begünstigte vorgesehen. Die neue Partnerin klagte dagegen und verlangte die Auszahlung der Versicherungsleistung. Vor dem höchsten deutschen Zivilgericht, dem BGH, kam sie mit diesem Anspruch jedoch nicht durch. Der verstorbene Versicherungsnehmer und Partner hatte es nämlich versäumt, die Begüns-tigtenregelung abzuändern. Deshalb erhielt die Ex-Gattin das gesamte Geld.



Frau Antje Schweitzer
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