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13.08.2010 - dvb-Presseservice

"Begleitetes Fahren ab 17" wird Gesetz: Familien sparen bei der Kfz-Versicherung über 20 Prozent

- Modellprojekt "Begleitetes Fahren ab 17" ab Januar 2011 fester Bestandteil des Straßenverkehrsgesetzes - Erfolgreiche Testphase: Fahren mit 17 reduziert Unfallrisiko um bis zu 28,5 Prozent - Kfz-Versicherer honorieren höhere Kompetenz der Fahranfänger mit hohen Rabatten

Was als Modellprojekt begann, wird nun deutschlandweit Realität: Ab Januar 2011 hat jeder Fahranfänger das Recht, die Fahrprüfung mit 17 abzulegen und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Fahrpraxis zu sammeln – erst einmal in Begleitung einer Aufsichtsperson. Angesichts der deutlich niedrigeren Unfallzahlen* haben die Kfz-Versicherer schon in der Testphase des Modellprojekts mit Rabatten reagiert.

"Fahranfänger, die am begleiteten Fahren teilgenommen haben, werden von der Kfz-Versicherung oftmals wie 23-Jährige behandelt", erklärt Versicherungsexperte Thorsten Bohg vom unabhängigen Verbraucherportal toptarif.de (www.toptarif.de). "Dadurch kann eine Familie, die ihr Kind mit 17 in Begleitung fahren lässt, je nach Versicherung bis zu 25 Prozent der Jahresprämie einsparen."

So muss eine Berliner Standard-Familie** mit einem 18-jährigen Junior-Fahrer beispielsweise bei der DEVK mit Kosten in Höhe von 580 Euro für Haftpflicht und Vollkasko im Jahr rechnen. Ist der Fahranfänger zuvor ein Jahr in Begleitung gefahren, reduziert sich der Beitrag auf rund 453 Euro – eine Ersparnis von 127 Euro im Jahr. Bei der Hannoverschen Direkt spart das begleitete Fahren im gleichen Fall rund 112 Euro des Jahresbeitrages ein, bei der VHV sind es etwa 97 Euro. Auch Marktführer Allianz gewährt einen 25-prozentigen Nachlass für geübte Fahranfänger. "Die höhere Fahrkompetenz wird mittlerweile von vielen Versicherern belohnt. Die gesetzliche Verankerung wird diesen Trend noch verstärken", so Bohg.

Jede Versicherungsgesellschaft hat eine individuelle Regelung für Führerschein-Neulinge. Daher sollten sich Autohalter genau darüber informieren, ob und ab wann es bei ihrer Versicherungsgesellschaft einen Rabatt gibt. "Viele Versicherer reduzieren den Tarif, sobald das begleitete Fahren erfolgreich abgeschlossen wurde und der 18-jährige allein fährt", erklärt Bohg. In der Regel gilt der Nachlass sowohl für den Wagen der Eltern als auch für ein eigenes Auto, das der Fahranfänger mit 18 Jahren anmeldet. Rabatte kann es aber auch schon vorher geben: In vielen Fällen schließen die Versicherer den jungen Fahrer mit 17 ohne Aufpreis in die Versicherung der Eltern ein.

Ob die Versicherer einen Rabatt anbieten und welche Versicherungstarife im konkreten Fall am günstigsten sind, kann jeder Autohalter durch einen Versicherungsvergleich herausfinden. Am hart umkämpften Kfz-Versicherungsmarkt lassen sich durch den Wechsel zu einer günstigen Kfz-Versicherung oftmals bis zu 50 Prozent der jährlichen Kosten einsparen.

Durch Verbraucherportale wie toptarif.de (www.toptarif.de/autoversicherung) oder kostenlose Service-Hotlines wie 0800 - 10 30 499 können sich Verbraucher schnell und unkompliziert über Alternativen informieren und kostenlos zu einem günstigeren Kfz-Versicherer wechseln.

*Abschlussbericht für das Niedersachsen-Modell: http://www.begleitetes-fahren.de/fileadmin/downloads/Begleitetes_Fahren/BF17_Abschlussbericht.pdf

Evaluation der Fahranfängermaßnahme "Begleitetes Fahren ab 17" der Bundesanstalt für Straßenwesen: http://www.bast.de/cln_005/nn_42256/DE/Publikationen/Download-Berichte/downloads/U4-Evaluation-Fahranfaengermassnahmen-2009.html

**Fahrerprofil: Die Berliner Familie fährt einen Opel Astra Caravan, Baujahr 2007. Der 52jährige Familienvater ist Halter und Erstbesitzer des Wagens. Der Angestellte ist seit 20 Jahren unfallfrei und hat daher die Schadenfreiheitsklasse 20. Als zusätzliche Fahrer sind seine gleichaltrige Ehefrau und der 18-jährige Sohn angemeldet. Die Familie wohnt in einem Einfamilienhaus mit abschließbarer Garage. Gewünscht wird ein möglichst günstiger Tarif mit einer Selbstbeteiligung von 300 Euro in der Vollkasko und 150 Euro in der Teilkasko. Tarife mit Werkstattbindung werden akzeptiert. Mit dem Wagen legt die Familie rund 30.000 Kilometer im Jahr zurück.

Infobox Begleitetes Fahren:

Mit 16½ Jahren:

-  Antrag auf „begleitetes Fahren“ muss bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden; bei Antragstellung fällt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr unter anderem für die Überprüfung der Begleitperson(en) im Verkehrszentralregister an

-  Fahrschulausbildung für Klasse B bzw. BE erfolgt wie bisher, nur 1 Jahr früher (enthalten: Führerscheinklassen L, M und S)

-  Prüfungen: Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Lebensjahr; praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr

-  Begleitperson (auch mehrere möglich) muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE sein, nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben, während der Fahrt nicht mehr als 0,5 Promille haben oder unter dem Einfluss anderer Rauschmittel stehen; Aufgabe der Begleitperson ist die Kontrolle und Anweisung des Fahranfängers, nicht aber das Eingreifen ins Verkehrsgeschehen

Mit Vollendung des 17. Lebensjahres:

-  Aushändigung einer befristeten Prüfungsbescheinigung; Fahren ausschließlich mit Begleitperson; Verstoß führt zwingend zum Widerruf der Fahrerlaubnis und zu einem Bußgeld; Fahrberechtigung nur in Deutschland gültig

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres:

-  Unbeschränkte Fahrerlaubnis und Aushändigung des EU-Kartenführerscheins; hierfür muss rechtzeitig vor Ablauf der 3-Monats-Frist ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden



Frau Nina Koch
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