Bei Änderung des Versicherungsschutzes besser den Ehepartner informieren

Ändert ein Ehepartner ohne Wissen des anderen den Versicherungsschutz, so wird dadurch die eheliche Vermögensfürsorgepflicht verletzt. Die Folge: Entsteht ein Schaden, der eigentlich von der Versicherung gedeckt wäre, muss der Ehepartner dafür einste ...

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