Bei Änderung des Versicherungsschutzes besser den Ehepartner informieren
Ändert ein Ehepartner ohne Wissen des anderen den Versicherungsschutz, so wird dadurch die eheliche Vermögensfürsorgepflicht verletzt. Die Folge: Entsteht ein Schaden, der eigentlich von der Versicherung gedeckt wäre, muss der Ehepartner dafür einste ...