Bei Abmahnung wegen illegaler Raubkopien erst den Anwalt fragen
· 312 Millionen illegale Downloads 2007 in Deutschland · Verbraucher sollten Forderungen nicht blindlings erfüllen · Anwaltsgebühren bei einfach gelagerten Fällen begrenzt
Köln, Oktober 2008. Empfänger von Abmahnungen und Unterlassungserklärungen aufgrund
illegaler Internet-Downloads sollten sich dringend mit einem versierten
Rechtsanwalt beraten, bevor sie auf diese Schreiben reagieren. Das empfiehlt
Simone Staab, Partneranwältin der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG in der
Kölner Kanzlei Arens Rechtsanwälte: „In vielen Erklärungen werden die Ansprüche
in der Formulierung viel zu weit gefasst. Der Verbraucher ist allein nicht in
der Lage, dies einzuschätzen, und kann durch eine ungeprüfte Anerkennung mit
erheblichen Folgekosten konfrontiert werden. Denn erfolgt anschließend ein
Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung, wird die vereinbarte Strafe
fällig“, so Simone Staab weiter.
Anstieg der Urheberrechtsstraftaten um über 50
Prozent
Nachdem die Zahl der als Straftaten
verfolgten Urheberrechtsverletzungen laut Kriminalstatistik 2007 bereits um mehr
als 50 Prozent auf 32.374 anstieg, forciert die Musikindustrie ihren Kampf gegen
Tauschbörsennutzer weiterhin. Nach Schätzungen werden im Bundesgebiet pro Monat
mehrere Tausend Unterlassungserklärungen verschickt – mit erheblichen
finanziellen Forderungen für Schadenersatz und Anwaltsgebühren. Auf diese Weise
will die Musikindustrie illegale Downloads – nach Angaben des Bundesverbandes
wurden im vergangenen Jahr 312 Millionen Musikstücke illegal aus dem Netz
geladen – und somit Umsatzeinbußen weiter eindämmen.
Rechtmäßigkeit kann nur durch Anwalt überprüft
werden
„Viele betroffene Verbraucher – vor
allem Eltern, deren Kinder für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich sind
– reagieren regelrecht panisch, unterschreiben blindlings die Erklärung und
begleichen die finanziellen Forderungen. Das ist völlig falsch“, erklärt Staab.
Nur gemeinsam mit dem Anwalt kann die Rechtmäßigkeit der Forderung untersucht
und können weitere Schritte festgelegt werden. Rechtsschutz-Versicherungen
übernehmen in der Regel zwar nicht die Kosten für einen möglichen Rechtsstreit,
Kunden der ROLAND Rechtsschutz-Versicherung profitieren aber bei aktuellen
Rechtsschutzbedingungen von einer vertraglich vereinbarten Telefonberatung durch
einen Partneranwalt. „Muss der Vorwurf eingeräumt werden, wird in der Regel eine
außergerichtliche Einigung angestrebt. Vor Abgabe der Erklärung wird dabei mit
den Anwälten der Musikindustrie eine Einigung über die Gebühren erzielt“, so
Staab weiter.
Gegnerische
Anwaltsgebühren bei einfach gelagerten Fällen begrenzt
Der Gesetzgeber hat mittlerweile die gegnerischen Anwaltsgebühren
bei einfach gelagerten Fällen auf 100 Euro begrenzt. ROLAND-Partneranwältin
Staab: „‘Einfach gelagert’ meint hierbei in der Regel, dass die Songs für den
Privatgebrauch runtergeladen wurden und keine kommerzielle Nutzung erfolgte.“
Dadurch kann die finanzielle Belastung in Grenzen gehalten werden, wenn eine
Wiederholung ausgeschlossen wird. Zusätzlich zeichnet sich ab, dass einige
Bundesländer insbesondere gewerbsmäßige Internetpiraten verfolgen. „Bayern und
Baden-Württemberg beispielsweise erklären, erst ab einem Schadenswert von 3.000
Euro aktiv zu werden. Dadurch sollen die Staatsanwaltschaften von den
Massenstrafanzeigen der Musikindustrie entlastet werden“, erklärt Staab. Diese
müssen immer erst den Weg über die Staatsanwaltschaft gehen, um herauszufinden,
wer hinter den Downloads steckt.
Nur
legaler Kauf schützt vor Abmahnung
Aufatmen
können Tauschbörsennutzer deswegen aber nicht – das ist kein Freifahrtschein:
„Es gibt bisher keine bundesweit einheitliche Regelung und der Tatbestand bleibt
illegal“, sagt Staab. Auf Nummer sicher geht nur, wer seine Musik im Internet
legal erwirbt.
Frau Dr. Andrea Timmesfeld
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E-Mail: andrea.timmesfeld@roland-rechtsschutz.de
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Kurzprofil der ROLAND-Unternehmensgruppe, Köln
Die Gesellschaften der ROLAND-Unternehmensgruppe gehören zu den führenden Anbietern von Rechtsschutz-, Prozessfinanzierungs-, Schutzbrief- und Assistance-Leistungen. Die Unternehmensgruppe hat 1.062 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Bruttobeitragseinnahmen von über 243,8 Mio. € sowie Umsatzerlöse
in der Assistance von 22,2 Mio. €.
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1957 gegründet, gehört heute zur Spitzengruppe deutscher Anbieter; Rechtsschutz-Lösungen für Privat-, Unternehmens- und Industriekunden
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Zweitgrößter deutscher Schutzbriefanbieter; innovative Schutzbriefpakete und inkludierte Schutzbriefe
Jurpartner Rechtsschutz
bietet als Rechtsschutz-Zweitmarke im Konzern eine preiswerte Absicherung für den Privatkunden
ROLAND Assistance
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AXA Versicherungen, Barmenia Versicherungen, Basler Versicherungen, Deutscher Ring Versicherungen, Feuersozietät Berlin Brandenburg, Gothaer Versicherungen, Öffentliche Versicherung Braunschweig, OVB Vermögensberatung AG