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02.10.2008 - dvb-Presseservice

Bei Abmahnung wegen illegaler Raubkopien erst den Anwalt fragen

· 312 Millionen illegale Downloads 2007 in Deutschland · Verbraucher sollten Forderungen nicht blindlings erfüllen · Anwaltsgebühren bei einfach gelagerten Fällen begrenzt

Köln, Oktober 2008. Empfänger von Abmahnungen und Unterlassungserklärungen aufgrund illegaler Internet-Downloads sollten sich dringend mit einem versierten Rechtsanwalt beraten, bevor sie auf diese Schreiben reagieren. Das empfiehlt Simone Staab, Partneranwältin der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG in der Kölner Kanzlei Arens Rechtsanwälte: „In vielen Erklärungen werden die Ansprüche in der Formulierung viel zu weit gefasst. Der Verbraucher ist allein nicht in der Lage, dies einzuschätzen, und kann durch eine ungeprüfte Anerkennung mit erheblichen Folgekosten konfrontiert werden. Denn erfolgt anschließend ein Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung, wird die vereinbarte Strafe fällig“, so Simone Staab weiter.

Anstieg der Urheberrechtsstraftaten um über 50 Prozent

Nachdem die Zahl der als Straftaten verfolgten Urheberrechtsverletzungen laut Kriminalstatistik 2007 bereits um mehr als 50 Prozent auf 32.374 anstieg, forciert die Musikindustrie ihren Kampf gegen Tauschbörsennutzer weiterhin. Nach Schätzungen werden im Bundesgebiet pro Monat mehrere Tausend Unterlassungserklärungen verschickt – mit erheblichen finanziellen Forderungen für Schadenersatz und Anwaltsgebühren. Auf diese Weise will die Musikindustrie illegale Downloads – nach Angaben des Bundesverbandes wurden im vergangenen Jahr 312 Millionen Musikstücke illegal aus dem Netz geladen – und somit Umsatzeinbußen weiter eindämmen.

Rechtmäßigkeit kann nur durch Anwalt überprüft werden

„Viele betroffene Verbraucher – vor allem Eltern, deren Kinder für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich sind – reagieren regelrecht panisch, unterschreiben blindlings die Erklärung und begleichen die finanziellen Forderungen. Das ist völlig falsch“, erklärt Staab. Nur gemeinsam mit dem Anwalt kann die Rechtmäßigkeit der Forderung untersucht und können weitere Schritte festgelegt werden. Rechtsschutz-Versicherungen übernehmen in der Regel zwar nicht die Kosten für einen möglichen Rechtsstreit, Kunden der ROLAND Rechtsschutz-Versicherung profitieren aber bei aktuellen Rechtsschutzbedingungen von einer vertraglich vereinbarten Telefonberatung durch einen Partneranwalt. „Muss der Vorwurf eingeräumt werden, wird in der Regel eine außergerichtliche Einigung angestrebt. Vor Abgabe der Erklärung wird dabei mit den Anwälten der Musikindustrie eine Einigung über die Gebühren erzielt“, so Staab weiter.

Gegnerische Anwaltsgebühren bei einfach gelagerten Fällen begrenzt

Der Gesetzgeber hat mittlerweile die gegnerischen Anwaltsgebühren bei einfach gelagerten Fällen auf 100 Euro begrenzt. ROLAND-Partneranwältin Staab: „‘Einfach gelagert’ meint hierbei in der Regel, dass die Songs für den Privatgebrauch runtergeladen wurden und keine kommerzielle Nutzung erfolgte.“ Dadurch kann die finanzielle Belastung in Grenzen gehalten werden, wenn eine Wiederholung ausgeschlossen wird. Zusätzlich zeichnet sich ab, dass einige Bundesländer insbesondere gewerbsmäßige Internetpiraten verfolgen. „Bayern und Baden-Württemberg beispielsweise erklären, erst ab einem Schadenswert von 3.000 Euro aktiv zu werden. Dadurch sollen die Staatsanwaltschaften von den Massenstrafanzeigen der Musikindustrie entlastet werden“, erklärt Staab. Diese müssen immer erst den Weg über die Staatsanwaltschaft gehen, um herauszufinden, wer hinter den Downloads steckt.

Nur legaler Kauf schützt vor Abmahnung

Aufatmen können Tauschbörsennutzer deswegen aber nicht – das ist kein Freifahrtschein: „Es gibt bisher keine bundesweit einheitliche Regelung und der Tatbestand bleibt illegal“, sagt Staab. Auf Nummer sicher geht nur, wer seine Musik im Internet legal erwirbt.



Frau Dr. Andrea Timmesfeld
Tel.: 0221 8277-1590
Fax: 0221 8277-1589
E-Mail: andrea.timmesfeld@roland-rechtsschutz.de

Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Deutz-Kalker-Str. 46
50679 Köln
http://www.roland-rechtsschutz.de/

Kurzprofil der ROLAND-Unternehmensgruppe, Köln

Die Gesellschaften der ROLAND-Unternehmensgruppe gehören zu den führenden Anbietern von Rechtsschutz-, Prozessfinanzierungs-, Schutzbrief- und Assistance-Leistungen. Die Unternehmensgruppe hat 1.062 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Bruttobeitragseinnahmen von über 243,8 Mio. € sowie Umsatzerlöse in der Assistance von 22,2 Mio. €.

Geschäftsbereiche und Produktprogramme:

ROLAND Rechtsschutz
1957 gegründet, gehört heute zur Spitzengruppe deutscher Anbieter; Rechtsschutz-Lösungen für Privat-, Unternehmens- und Industriekunden

ROLAND Schutzbrief
Zweitgrößter deutscher Schutzbriefanbieter; innovative Schutzbriefpakete und inkludierte Schutzbriefe

Jurpartner Rechtsschutz
bietet als Rechtsschutz-Zweitmarke im Konzern eine preiswerte Absicherung für den Privatkunden

ROLAND Assistance
KFZ-Assistance, Personen-Assistance, Immobilien-Assistance, Servicetelefonie

ROLAND ProzessFinanz
finanziert Prozesse gegen Erfolgsbeteiligung

Der Vertrieb der ROLAND-Produkte erfolgt über Partnerunternehmen wie:
AXA Versicherungen, Barmenia Versicherungen, Basler Versicherungen, Deutscher Ring Versicherungen, Feuersozietät Berlin Brandenburg, Gothaer Versicherungen, Öffentliche Versicherung Braunschweig, OVB Vermögensberatung AG

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