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24.09.2010 - dvb-Presseservice

Bei Alkoholfahrt bitten Kfz-Haftpflichtversicherer zur Kasse

Nicht beschwipst ans Steuer

Nicht nur in München findet jetzt ein Oktoberfest statt. Selbst in Norddeutschland treffen sich die Menschen auf solch‘ feuchtfröhlichen Veranstaltungen. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Da können wir nur viel Vergnügen wünschen. Wir hoffen aber, dass die Teilnehmer nicht selbst nach Hause fahren. Denn eine Alkoholfahrt kann schwere Folgen haben. Die Kfz-Versicherer könnten ein Lied davon singen.“

Der Abend war vergnüglich. Doch am Morgen danach kommt das böse Erwachen: Da war doch was! Genau, nämlich die Nobelkarosse, die von rechts immer näher kam. Der bis dahin noch fröhliche Zecher erwischte die Bremse nicht mehr und schon krachte es. Dann war plötzlich die Polizei vor Ort, danach kam der Arzt mit der Blutentnahme und einige Wochen später schickte der Kfz-Versicherer eine Rechnung über 5.000 Euro.

Was geschehen ist: Passiert dem Trunkenbold am Steuer ein Unfall, reguliert der Kfz-Versicherer zwar den Schaden des anderen Betroffenen. Aber er beruft sich auf die Trunkenheitsklausel. Nach der kann er den Fahrer mit bis zu 5.000 Euro zur Kasse bitten. Zudem muss der Versicherungsnehmer damit rechnen, dass er seine Versicherung verliert. Lilo Blunck: „Hinzu kommen die Kosten für den möglichen Führerscheinentzug.“

Noch schlimmer trifft es den Alkoholfahrer, der eine Vollkaskoversicherung hat. Dessen Versicherer übernimmt bei absoluter Fahruntüchtigkeit gar nichts mehr. Sogar schon bei weniger als 1,1 Promille prüft die Assekuranz, ob die Trunkenheit ursächlich für den Unfall verantwortlich war. War die Karambolage alkoholbedingt, zahlt der Versicherer nicht. Da hilft selbst die Bedingungserweiterung „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“ nicht weiter.

Lilo Blunck mahnt: „Wer sich alkoholisiert am Straßenverkehr beteiligt, begeht möglicherweise  eine Straftat mit schlimmen Folgen für sich und andere. Am Ende geht er obendrein nicht nur leer aus, sondern wird auch noch von seinem Versicherer zur Kasse gebeten.“



Tel.: 04193-94222
Fax: 04193-94221
E-Mail: info@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten e.V. (BdV)
Postfach 1153
24547 Henstedt-Ulzburg
Deutschland
www.bundderversicherten.de

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