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29.11.2007 - dvb-Presseservice

Bei Gebrauchtreifen ganz genau hinschauen

Winterreifen dienen der eigenen Sicherheit, nicht der Versicherung

„Der Winterreifenwechsel ist nicht nur eine Versicherungsangelegenheit oder eine Bußgeldfrage“, stellt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV) fest: „Dabei sollte vorwiegend die eigene Sicherheit im Zentrum aller Überlegungen stehen.“ Die Kfz-Haftpflichtversicherung müsse für den Schaden des Unfallgegners aufkommen, „auch wenn wir bei kalter Witterung mit Sommerreifen auf Achse sind.“

Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Allerdings haben deutsche Gerichte Urteile gesprochen, in denen Autofahrer zur Mithaftung herangezogen worden sind, die bei Schnee und Eis mit Sommerpneus auf Achse waren. Besonders verärgert wird der Fahrer gewesen sein, den das Amtsgericht Trier zu einer Mithaftung von 20 Prozent verurteilt hat (6 C 220/85). Zwar war ihm auf schneeverschneiter Straße die Vorfahrt genommen worden. Aber dass er danach beim Bremsen ins Schleudern kam, führte das Gericht auf seine Sommerreifen zurück.

Aber Vorsicht: Wer eine Kaskoversicherung für sein Auto hat, wird möglicherweise leer ausgehen. Der Versicherer wird sich auf den Vorwurf der „groben Fahrlässigkeit“ berufen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn jemand mit Sommerreifen in ein Wintersportgebiet fährt. Gute Versicherungsbedingungen verzichten allerdings auf diesen Einwand – und zahlen trotzdem. Bei Verträgen, die ab 1.1.2008 abgeschlossen werden, kann der Versicherer allerdings auch bei grober Fahrlässigkeit Leistungen nicht mehr komplett ablehnen – aber eine angemessene Kürzung kann er dennoch vornehmen. Für ältere Verträge werden diese Bestimmungen erst ab 2009 gelten.    

Wer ohne Winterpneus auf Achse ist, muss nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) schlimmstenfalls auch mit einem Bußgeld rechnen. Im Wortlaut des Paragraph 2, Absatz 3a heißt es: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“ Bei Verstößen kann ein Bußgeld von 20 Euro, bei zusätzlicher Behinderung des Verkehrs 40 Euro Bußgeld fällig werden.

BdV-Vorstand Thorsten Rudnik: „Im Vordergrund sollten aber nicht Bußgeld- oder Versicherungsfragen, sondern die eigene Sicherheit stehen. Immerhin haben Fachleute festgestellt, dass ein Auto mit Winterreifen bei Eis und Schnee mit Tempo 50 nach einem Bremsweg von 35 Metern steht. Mit Sommerreifen würde es fast zehn Meter mehr brauchen.“

Bei der Anschaffung der „Puschen“ fürs Auto sollte nicht am falschen Ende gespart werden. Wer gebrauchte Reifen anschaffen will, muss ganz genau hinschauen. Nicht nur auf die Profiltiefe (4 Millimeter). Auch das Alter der Pneus ist wichtig. Es lässt sich an der "DOT-Kennziffer" auf der Seitenwand des Rades ablesen: Die ersten beiden Ziffern stehen für die Produktionswoche, die letzten beiden für das Herstellungsjahr. Beispiel: 2504 = 25. Woche im Jahr 2004. Lilo Blunck mahnt: „Kaufen Sie aber keine Reifen, die älter als fünf Jahre sind, die taugen nichts. Damit verspielen Sie Ihre Sicherheit“.



Frau Lilo Blunck
E-Mail: lblunck@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten
Rönkrei 28
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www.bundderversicherten.de