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14.12.2005 - dvb-Presseservice

Bei Minijobs gibt’s die Unfallversicherung jetzt per Haushaltsscheck

Die Beschäftigung von privaten Haushaltshilfen wird jetzt noch einfacher. Denn: Ab dem 1. Januar 2006 übernimmt die Minijob-Zentrale bei Minijobs in Privathaushalten nun auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist der Bundesverband der Unfallkassen hin. Die Unfallversicherung wird damit also in Zukunft in das Haushaltsscheckverfahren integriert. Die Beiträge zur Unfallversicherung werden dann – zusammen mit den anderen Abgaben – von der Minijob-Zentrale eingezogen. Anmeldung und Beitragszahlung erfolgen also nicht mehr gesondert beim jeweiligen Unfallversicherungsträger. Für die privaten Arbeitgeber bedeutet das weniger Aufwand.

Die neue Regelung gilt für alle geringfügig Beschäftigten in Privathaushalten, also für Minijobs bis zu einem monatlichen Entgelt von 400 Euro. Die An- und auch die Abmeldung erfolgt bei der Minijob-Zentrale einfach mit dem so genannten Haushaltsscheck. Er kann unter www.minijob-zentrale.de heruntergeladen oder bei der Minijob-Zentrale zum Ortstarif unter der Telefonnummer 01801 200 504 bestellt werden. Sobald der Haushaltsscheck für die Haushaltshilfe eingegangen ist, informiert dann die Minijob-Zentrale den jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger.

Der Unfallversicherungsbeitrag für geringfügig Beschäftigte, die im Haushaltsscheckverfahren angemeldet worden sind, beträgt ab dem 1. Januar 2006 einheitlich 1,6 Prozent des Entgeltes. Für einzelne private Arbeitgeber kann das unter Umständen eine Erhöhung des bisherigen pauschalen Beitrages bedeuten. Das gilt insbesondere dann, wenn das Gehalt für die Haushaltshilfe nahe an der Maximalgrenze von 400 Euro liegt.

Der Beitrag wird – zusammen mit den übrigen Abgaben – zweimal jährlich jeweils zum 15. Januar und zum 15. Juli für das vorangegangene Halbjahr im Lastschriftverfahren erhoben. Die erste Beitragszahlung für 2006 wird also zum 15. Juli 2006 fällig. Soweit der jeweilige Unfallversicherungsträger den Beitrag zur Unfallversicherung nachträglich erhebt, erhalten die betroffenen Haushalte Anfang des Jahres 2006 aber noch einen letzten Beitragsbescheid für das Jahr 2005. Neben dem Unfallversicherungsbeitrag müssen die privaten Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale Abgaben für die Kranken- und Rentenversicherung (10 Prozent des Entgeltes) sowie die einheitliche Pauschsteuer (zwei Prozent des Entgeltes) zahlen.

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ändern sich nicht. Der private Arbeitgeber wird durch sie vor Ansprüchen der Haushaltshilfe im Falle eines Unfalls geschützt. Der Unfallversicherungsträger übernimmt im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation. In schweren Fällen wird auch eine Rente gezahlt.

Keine Auswirkungen haben die Neuerungen auf Haushaltshilfen mit einem monatlichen Entgelt über 400 Euro. Sie müssen auch weiterhin direkt beim zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werden. Eine formlose Anmeldung genügt. Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände) gibt es in jedem Bundesland (Adressen unter www.unfallkassen.de). Sie sind für alle Beschäftigten in Haushalten zuständig. Dies gilt ab 2006 auch für die bisher ausgenommenen Arzthaushalte.



Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Frau Roswitha Breuer-Asomaning
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