Das neue Auto ist bestellt, das alte muss verkauft werden. Doch Achtung, wenn Interessenten eine Probefahrt machen wollen. Wer einem Fremden einfach den Autoschlüssel in die Hand drückt und gute Fahrt wünscht, spielt mit seinem Versicherungsschutz.
Warum das so ist, erläutert die HUK-COBURG. Von Diebstahl kann man nur sprechen, wenn ein Gewahrsamsbruch vorliegt. Soll heißen: Der Käufer nimmt dem Eigentümer das Auto gegen seinen Willen ab. Entscheidet sich der Käufer jedoch während der Fahrt, einfach nicht mehr zurück zu kommen, ist dies kein Diebstahl. Der Eigentümer hat ihm den Schlüssel schließlich freiwillig ausgehändigt. An dieser Stelle ist Vorsicht geboten: Denn es kann sein, dass die Teilkasko für das verschwundene Auto nicht zahlen muss.
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