Bei Prokon ist ein Plan B denkbar

Das Unternehmen muss nicht zwingend an die bisherigen Genussrechtsinhaber gehen - wenn zu wenige der Prokongläubiger den Windparkbetreiber kaufen wollen, könnte es laut Insolvenzverwalter auch einen anderen Weg geben.

wiwo.de aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen